Neue EU-Lieferkettenrichtlinie setzt Bauwirtschaft unter Druck
Die jüngst verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie wirft einen Schatten auf die Bauwirtschaft, indem sie sie als "Hochrisiko-Sektor" einstuft. Dieser neue Status hat bedeutende Konsequenzen für die Branche, da sie nunmehr als potenziell schädlich für Mensch und Umwelt betrachtet wird. Bisher galt das Lieferkettenschutzgesetz lediglich für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die neue Regelung senkt diese Schwelle auf die Hälfte und trifft insbesondere mittelständische Betriebe mit über 250 Beschäftigten.
Die Einzelheiten des neuen Lieferkettengesetzes
Die Verpflichtungen aus dem EU-Lieferkettenschutzgesetz gelten nun bereits für Betriebe ab 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Millionen Euro. Bisher lag die Schwelle bei 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 150 Millionen Euro. Diese Einstufung galt bislang lediglich für die Textil-, Lebensmittel- und Rohstoffsektoren, in denen bereits spezifische Regelungen existierten. Gleichzeitig wird der Finanzsektor aus der neuen Lieferkettenrichtlinie ausgenommen. Tim-Oliver Müller sieht in dieser Entwicklung ein Scheitern des Gesetzgebers: "Diese Richtlinie führt dazu, dass wir am Ende 27 verschiedene Lieferkettengesetze in der EU mit unterschiedlichen Anforderungen haben werden. Wer geglaubt hat, die EU-Initiative würde für einen fairen Wettbewerb sorgen, hat sich offensichtlich getäuscht." Ein besonderes Beispiel ist die Möglichkeit, dass Bauunternehmen bei Fehlverhalten von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
Die Lieferkettenrichtlinie und die Bauindustrie - ein fragwürdiger Zusammenhang
Wolfgang Schubert-Raab, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, den aktuellen Kompromiss nicht zu akzeptieren. Er hält den Entwurf für das Deutsche Baugewerbe für inakzeptabel, da er den Bausektor als Hochrisikosektor klassifiziert, was eigentlich die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards stärker gewährleisten soll. Darüber hinaus ist absehbar, dass große Unternehmen ihre Verantwortlichkeiten auf kleinere Vertragspartner abwälzen werden, die normalerweise nicht von der neuen Lieferkettenrichtlinie betroffen wären. Schubert-Raab ist der Meinung, dass eine neue Risikobewertung erforderlich ist und dass Ausnahmen von der Lieferkettenrichtlinie für Unternehmen gelten sollten, die ausschließlich innerhalb der EU tätig sind, da in Europa bereits strenge Menschen- und Umweltrechtsstandards gelten.