Lieferkettengesetz erneut nicht angenommen

Lieferkettengesetz erneut nicht angenommen

Lieferkettengesetz erneut nicht angenommen

  • Vergaberecht & Baurecht
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Das EU-Lieferkettengesetz fand erneut keine Mehrheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter. Es bleibt fraglich, ob es vor der Europawahl verabschiedet wird.

Gute Nachricht für das Handwerk

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), betrachtet die Entscheidung des Rats, das EU-Lieferkettengesetz zu stoppen, als positiv für die meisten kleinen und mittleren Handwerksbetriebe.

Keine zusätzlichen Belastungen

Die Mitgliedstaaten sehen das Gesetz kritisch, da es die Betriebe mit unnötiger Bürokratie überziehen würde, ohne die angestrebten Ziele zu erreichen. Das betrifft vor allem standortbezogene Betriebe in Deutschland.
Gesetz grundsätzlich überarbeiten

Holger Schwannecke fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, insbesondere für Betriebe, die Teil der Wertschöpfungsketten größerer Unternehmen sind. Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, unterstützt diese Position und sieht die Entscheidung des Ausschusses als einen Schritt in Richtung Bürokratieabbau.