Kritik an der Kappungsgrenzenverordnung

Kritik an der Kappungsgrenzenverordnung

Kritik an der Kappungsgrenzenverordnung

  • Vergaberecht & Baurecht
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Das Kieler Kabinett hat einen Entwurf für eine mietrechtliche Kappungsgrenzenverordnung vorgelegt, die in 62 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein Mietpreissteigerungen in bestehenden Verträgen begrenzen würde. Die Mieten dürften innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent anstatt der bisherigen 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ansteigen. Diese Maßnahme wird von Alexander Blažek, dem Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf kritisiert.
 

Verzerrte Prioritäten und mangelnde Effektivität

Blažek betont, dass diese Verordnung ein schlechtes Signal für den Wohnungsbau sei. Er argumentiert, dass es vor allem ein breiteres Angebot an Wohnungen brauche, um steigende Mieten zu bekämpfen, anstatt neue bürokratische Regelungen zu schaffen, die den Neubau unrentabler machen. Er sieht die Kappungsgrenzenverordnung als ideologische Entscheidung ohne sachliche Begründung. Er merkt an, dass die Mieten laut Statistischem Bundesamt im Zeitraum von Oktober 2022 bis Oktober 2023 lediglich um 2,0 Prozent gestiegen seien, was nicht auf einen starken Anstieg hinweise.
 

Alternative Lösungsvorschläge

Blažek weist darauf hin, dass die Senkung der Grunderwerbsteuer ein effektiveres Signal gewesen wäre. Schleswig-Holstein hat mit 6,5 Prozentpunkten immer noch die höchste Grunderwerbsteuer in Deutschland. Dies trage dazu bei, dass immer weniger Haushalte im Bundesland in ihren eigenen vier Wänden leben könnten. Er betont, dass insbesondere junge Familien sich aufgrund hoher Erwerbskosten kein Eigenheim leisten könnten, was den Druck auf den Wohnungsmarkt weiter erhöhe.