Kritik am Gebäudetyp E: „E wie Enttäuschung“
Die Immobilienbranche zeigt sich enttäuscht von den Plänen der Bundesregierung zum neuen Gebäudetyp E. Laut Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), fehlen im vorliegenden Referentenentwurf konkrete Maßnahmen, um das Bauen tatsächlich zu vereinfachen, beschleunigen und kostengünstiger zu gestalten.
Fehlende Reformschritte
„Die Vorschläge erfüllen nicht die Erwartungen, die mit dem Gebäudetyp E geweckt wurden“, kritisiert Özkan. „Es fehlen mutige Schritte, um rechtliche Freiräume zu schaffen, die wirklich innovatives Bauen ermöglichen.“ Die angekündigten Reformen seien bisher bloße „Wunschvorstellungen“.
Unklare Auswirkungen
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ veröffentlicht, der rechtliche Erleichterungen für den Gebäudebau schaffen soll. Doch laut Özkan werfen die Pläne mehr Fragen auf, als sie klären. Vor allem die Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher blieben unklar. Diese Unsicherheiten könnten kreative Bauprojekte bremsen, statt sie zu fördern.
Problem der Technischen Regelwerke
Ein zentraler Streitpunkt ist die Verpflichtung, auch beim Gebäudetyp E die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) einzuhalten. Für die Immobilienwirtschaft ist dies ein großes Hindernis. Verstöße gegen diese Regeln würden laut Özkan selbst dann als Mangel gewertet, wenn kein Schaden entstünde. Die Hürden für Abweichungen von diesen Regelwerken seien zu hoch, um Investoren und Städte zu innovativen Projekten zu ermutigen.
Forderung nach mehr Freiräumen
Die Immobilienwirtschaft fordert, dass Bau- und Planungsverträge von der Einhaltung technischer Normen befreit werden – es sei denn, diese betreffen die Sicherheit. Vor allem die zahlreichen DIN-Normen und VDI-Richtlinien behinderten schnelles und innovatives Bauen. Um die Bauwirtschaft zu entlasten, müsse die Anwendung dieser Regelwerke beim Gebäudetyp E flexibler gestaltet werden.