"Kleine Bauvorlageberechtigung": Handwerk wartet auf Umsetzung

"Kleine Bauvorlageberechtigung": Handwerk wartet auf Umsetzung

"Kleine Bauvorlageberechtigung": Handwerk wartet auf Umsetzung

  • Vergaberecht & Baurecht
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Das zuständige Finanzministerium hat im vergangenen Sommer einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung vorgelegt. Im Laufe dieses Frühjahrs sollen dem Landtag konkrete Vorschläge unterbreitet werden.

Vorteile für Bauherren und Handwerker

Die "Kleine Bauvorlageberechtigung" ermöglicht es Meisterinnen und Meistern des Bauhauptgewerbes, unter bestimmten Voraussetzungen Bauanträge für Einfamilienhäuser, kleinere Werkstätten oder Garagen selbst zu erstellen und bei den Behörden einzureichen.

Beschleunigung des Bauprozesses und Kostenreduzierung

Die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz betonen, dass die "Kleine Bauvorlageberechtigung" den Bauprozess beschleunigen und Kosten reduzieren würde. Sie sehen darin keine Konkurrenz zu Architekten und Ingenieuren, sondern eine sinnvolle Ergänzung für bestimmte Bauvorhaben.

Kritikpunkte

Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz kritisiert den Gesetzentwurf und fordert unter anderem eine zeitliche Befristung der "Kleinen Bauvorlageberechtigung" für Absolventen.

Die Einführung der "Kleinen Bauvorlageberechtigung" in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiges Anliegen des Handwerks. Die Umsetzung würde den Bauprozess beschleunigen, Kosten senken und die Attraktivität des Handwerks erhöhen.