„Jung kauft Alt”: Förderung für Denkmäler erweitert

„Jung kauft Alt”: Förderung für Denkmäler erweitert

„Jung kauft Alt”: Förderung für Denkmäler erweitert

  • Dienstleistungen
  • 3 Min

Familien können seit dem 1. Januar 2025 auch Fördergelder aus dem Programm „Jung kauft Alt” für den Kauf von sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Häusern beantragen. Laut dem Bauministerium wurde die Förderrichtlinie entsprechend erweitert, um den Zugang zu staatlicher Unterstützung zu erleichtern.

Erweiterte Förderung für historische Bauten

Bisher war der Erwerb denkmalgeschützter Gebäude von der Förderung ausgeschlossen, da diese oft nicht so energetisch saniert werden können wie moderne Wohnhäuser. Mit der neuen Regelung will Bauministerin Klara Geywitz (SPD) den Kreis förderfähiger Immobilien deutlich vergrößern. Rund jedes zehnte Gebäude in Deutschland steht unter Denkmalschutz.

Zielgruppe: Familien mit mittleren Einkommen

Das Förderprogramm richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und mittleren bis kleineren Einkommen. Sie können über die KfW zinsvergünstigte Kredite erhalten, wenn sie sanierungsbedürftige Immobilien kaufen und diese klimafreundlich renovieren. Die Anpassung soll besonders Familien in ländlichen Regionen ermutigen, denkmalgeschützte Häuser zu erwerben und zu erhalten.

Energetische Anforderungen für Denkmäler

Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE” saniert werden. Dieses erlaubt einen höheren Energiebedarf als die Vorgaben für nicht denkmalgeschützte Häuser. Nicht denkmalgeschützte Immobilien müssen mindestens die Energieeffizienzklasse 70 EE erreichen, um förderfähig zu sein.

Förderung zur Stärkung ländlicher Regionen

Die Ausweitung des Programms bietet Familien die Möglichkeit, in ihre alte Heimat zurückzukehren und dort historische Gebäude zu renovieren. „Damit verhindern wir Leerstand in Dorfkernen und sichern die Erhaltung wertvoller Bausubstanz”, betonte Geywitz. Die Maßnahme trägt zur Belebung ländlicher Räume und zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei.