Höhere Grenzwerte bei Unterschwellen-Vergabe in Bayern
Öffentliche Auftraggeber, Konzessionsgeber und Sektorenauftraggeber müssen Bauvorhaben öffentlich ausschreiben. Hierbei legt der EU-Schwellenwert fest, welche dieser Ausschreibungen darüber hinaus europaweit ausgeschrieben werden müssen. Aus diesem Grund lassen Auftraggeber eine Schätzung des Auftragswertes erstellen, bevor sie eine Leistung ausschreiben. Sollten dann die Nettoschätzkosten do hoch oder höher wie der EU-Schwellenwert liegen, muss die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Sofern die Schätzung unterhalb des Schwellenwertes liegt, wird national ausgeschrieben.
Mit dem 17. September 2022 gelten in Bayern neue Wertgrenzen für die öffentliche Beschaffung im Unterschwellenbereich für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen. Durch die Änderung erhofft sich der bayerische Ministerrat eine schnellere und flexiblere Vergabe. Mittels Direktauftrag können Beschaffungen umsatzsteuerfrei durchgeführt werden. Dabei liegt der Grenzwert bei 25.000 Euro (abweichend von Nr. 1.2 und Nr. 1.6 Satz 1 VVöA).
Für alle Beschaffungen und Auftragsvergaben im Lieferungs- und Dienstleistungsbereich, die vor dem 31. Dezember 2023 begonnen wurden, gelten deutlich erhöhte Unterschwellenwerte. Diese gelten für Aufträge, die bis zum 31.12. 2022 eingeleitet wurden. Liefer- und Dienstleistungsauftäge können in folgenden Fällen unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB vergeben werden (Abweichung von Nr. 1.3 VVöA):
- Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (oder ohne)
- Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Damit Streitigkeiten vermieden werden und wirtschaftlich gearbeitet werden kann, müssen sowohl Auftraggeber als auch Planer und Unternehmen die neuen Regelungen verinnerlichen.