Hitze am Bau: Gewerkschaft fordert Kurzarbeitergeld im Sommer
Das bisherige Saison-Kurzarbeitergeld gilt nur für die Monate Dezember bis März. Doch mit dem Beginn der heißen Jahreszeit und steigenden Rekord-Temperaturen in manchen Regionen leiden vor allem Bauarbeiter, die im Freien arbeiten. Zum Schutz dieser Beschäftigten fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) daher ein ganzjähriges Kurzarbeitergeld. Bei Temperaturen ab 30 Grad Celsius sollen regelmäßige Pausen, die Bereitstellung von Getränken, Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel erforderlich sein.
Belastung durch hohe Temperaturen
Auch wenn es derzeit nicht danach aussieht: Es ist Sommer und die Temperaturen steigen in manchen Regionen regelmäßig über 30 Grad Celsius. Für Bauarbeiter, die im Freien arbeiten müssen, ist das eine große Belastung. Die IG Bau fordert aus diesem Grund ein Klima-Kurzarbeitergeld für die Sommermonate. Bisher wurde das Kurzarbeitergeld nur für die Monate Dezember bis März gezahlt. „Das Klima hat sich stark verändert, also müssen wir auch die Regularien verändern“, fordert Carsten Burckhardt, im IG Bau-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig.
Saison-Kurzarbeitergeld und Klima-Kurzarbeitergeld
Wenn in den Wintermonaten aufgrund von Schnee und Eis nicht mehr auf den Baustellen gearbeitet werden kann, wird das Saison-Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist den Beschäftigten der Arbeitsplatz sicher und es erfolgen in den Wintermonaten keine Kündigungen. Burckhardt betont, dass der Klimawandel vom Menschen gemacht sei. In den Sommermonaten hätten wir lang anhaltende Hitzephasen, sowie im Herbst Starkregen und heftige Stürme. Deshalb müssten die Beschäftigten geschützt werden, so Burckhardt weiter.
Arbeitsbedingungen bei extremer Hitze
Sollte an sehr heißen Tagen gearbeitet werden, dann fordert die Gewerkschaft für die Beschäftigten pro Stunde eine Pause von 15 Minuten. „Wenn beispielsweise eine Straße asphaltiert wird, arbeitet man quasi in einer Sandwichposition: von unten dampft der heiße Teer, von oben prügelt die Sonne. Das ist kaum aushaltbar“, erklärt Burckhardt. Außerdem sollen Getränke, Schutzkleidung und Hautschutzpräparate für die Beschäftigten bereitgestellt werden. Die zweithäufigste Berufskrankheit ist Hautkrebs durch hohe Sonneneinstrahlung. Im vergangenen Jahr wurden 3.000 Anzeigen gemeldet. Das Klima-Kurzarbeitergeld soll aber nicht nur für die Beschäftigten am Bau gelten, sondern für alle Menschen, die im Freien arbeiten.
Kontrollen und Inspektionen notwendig
Damit das Klima-Kurzarbeitergeld auch eingehalten wird, fordert die IG Bau Kontrollen und Inspektionen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Zwar gäbe es laut Burckhardt sehr viele Bauunternehmen, die alle Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten beachten würden, aber leider gäbe es auch schwarze Schafe in der Branche, die sich nicht an die Vorschriften halten. Bezahlt werden würde das Klima-Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Dazu würden, wie beim Saison-Kurzarbeitergeld, 60 Prozent an die Betroffenen gezahlt werden. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent Klima-Kurzarbeitergeld.