Hamburg führt digitales Bauantragsverfahren ein

Hamburg führt digitales Bauantragsverfahren ein

Hamburg führt digitales Bauantragsverfahren ein

  • Vergaberecht & Baurecht
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Ab dem 1. Januar 2024 wird in Hamburg Schluss gemacht mit den dicken Aktenordnern und Papierkram im Baugenehmigungsverfahren. Die Baugenehmigungsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg haben das gesamte baurechtliche Genehmigungsverfahren vollständig digitalisiert. Unter dem verpflichtenden Angebot "Bauantrag 2.0" wird der Antrag in wenigen Schritten rein digital erstellt. Alle beteiligten Behörden greifen elektronisch auf eine zentrale eAkte des Bauherrn zu und bearbeiten die erforderlichen Genehmigungsschritte ebenfalls digital. Diese Umstellung vereinfacht das gesamte Bauantragsverfahren sowohl für die Bauherren als auch für die Genehmigungsbehörden und verkürzt die Verfahrensdauer erheblich.
 

Beschleunigung durch Digitalisierung

Die Beschleunigung von Bauantrags- und Genehmigungsprozessen ist ein zentrales Ziel des Hamburger Senats, insbesondere in Zeiten immer komplexer werdender baurechtlicher Zulässigkeitsprüfungen. Der Onlinedienst "Bauantrag 2.0" ermöglicht erstmals eine vollständige digitale und papierlose Abbildung der gesamten Genehmigungskette. Dies hat erhebliche Vorteile für das Bauantragsverfahren und wird in Zukunft zu einer spürbaren Beschleunigung der Prozesse führen. Dies wiederum reduziert die Kosten für das gesamte Bauvorhaben auf Seiten der Bauherren und erhöht die Planungs- und Realisierungssicherheit.
 

Senatsstatement und Zukunftsaussichten

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, betonte die Bedeutung dieser Digitalisierung für Hamburg. Die Baugenehmigungsbehörden stellen sich damit auf zukünftige Anforderungen ein, setzen Ressourcen effizienter ein und entlasten die Bau- und Wohnungswirtschaft. Das gemeinsame Ziel ist die Bereitstellung von mehr bezahlbarem Wohnraum in Hamburg.
 

Hamburg als Vorreiter in der Digitalisierung

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat früh auf Digitalisierung gesetzt und das Programm zur Digitalisierung des Bauantragsverfahrens Ende 2021 gestartet. Nach einer Testphase wurde das Verfahren im Frühjahr 2023 in Hamburg eingeführt und parallel zum papierbasierten Verfahren angeboten. Schon jetzt nutzen etwa die Hälfte aller Antragsteller den digitalen Bauantrag.
 

Verpflichtende Einführung ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Verfahren verpflichtend. Das Portal "Bauantrag 2.0" wird der zentrale Eingangskanal für alle Verfahren in der Hamburgischen Bauaufsicht sein. Dies betrifft Anträge in Baugenehmigungsverfahren nach verschiedenen Gesetzen sowie Teilbaugenehmigungen.
 

Vorteile des digitalen Bauantragsverfahrens

Das digitale Bauantragsverfahren ermöglicht erstmals eine vollständige digitale und papierlose Abbildung der gesamten Genehmigungskette. Dies führt zu erheblichen Vorteilen, wie einer beschleunigten Verfahrensdurchführung. Alle Schritte, angefangen beim Upload der Bauvorlagen bis zur Nachreichung von Unterlagen, werden digital durchgeführt. Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung des Mehraufwands, den Papieranträge bisher verursacht haben.
 

Weiterentwicklung der digitalen Angebote

Die Freie und Hansestadt Hamburg plant, die digitalen Angebote im Bereich "Bauen und Wohnen" kontinuierlich auszubauen und alle Verwaltungsleistungen der Bauaufsicht zukünftig über einen elektronischen Zugang anzubieten.