Gewerkeübergreifende Kooperation für Wärmepumpen: Ein neuer Ansatz

Gewerkeübergreifende Kooperation für Wärmepumpen: Ein neuer Ansatz

Gewerkeübergreifende Kooperation für Wärmepumpen: Ein neuer Ansatz

  • Vergaberecht & Baurecht
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Das Schornsteinfegerhandwerk und das Kälteanlagenbauerhandwerk haben sich auf eine neue Zusammenarbeit zur Überprüfung von Wärmepumpen verständigt. Diese Kooperation ermöglicht Schornsteinfegern die Prüfung der Dichtheit des Kältemittelkreislaufs, sofern sie an einem speziellen Zertifikatslehrgang teilnehmen und die erforderliche Prüfung ablegen.

Qualifikation und Zertifizierung für Schornsteinfeger

Gemäß der Vereinbarung können qualifizierte Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks nach Abschluss des Zertifikatslehrgangs "Lecksuche und Dichtheitsprüfung in der Kältetechnik" die Dichtheit des Kältemittelkreislaufs an Wärmepumpen überprüfen. Das Zertifikat wird vom Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks als Sachkundenachweis der Kategorie IV anerkannt. Nach Erhalt des Zertifikats dürfen Schornsteinfeger die Dichtheitsprüfung durchführen, ohne jedoch in den Kältemittelkreislauf einzugreifen.

Unterstützung und Zustimmung beider Verbände

Die Vereinbarung zwischen den Verbänden unterstreicht die gegenseitige Anerkennung der fachlichen Qualifikationen für Arbeiten an Wärmepumpen. Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks unterstützt die Überprüfung durch Schornsteinfeger im Rahmen der Effizienzprüfung an Wärmepumpen. Gleichzeitig befürwortet der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, dass Reparaturen und Eingriffe in den Kältemittelkreislauf ausschließlich von qualifizierten Kälteanlagenbauern oder gleichwertig qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Beachtenswerte Handwerksthemen

Der Artikel enthält weitere Informationen zu aktuellen Themen im Handwerk, darunter Heizungstausch, Mindestlohn im Handwerk und Einschränkungen für den Betrieb alter Öfen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten an Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen gemäß der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden dürfen.