Gesetzentwurf für flexible Finanzierung im Straßenbau

Gesetzentwurf für flexible Finanzierung im Straßenbau

Gesetzentwurf für flexible Finanzierung im Straßenbau

  • Vergaberecht & Baurecht
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Die Bundesregierung will mehr Flexibilität bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur. Mittel, die in einem Jahr nicht ausgegeben wurden, sollten auch im Budget des nächsten Jahres genutzt werden können. Gleiches gilt für Ausgaben, die das Budget übersteigen. Die Differenz muss durch das Budget des Folgejahres beglichen werden. So kann man es dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes entnehmen. Der Gesetzentwurf wird diese Woche im Bundestag behandelt.

Die Bundeshaushaltsordnung schreibt der Regierung vor, alle Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr auszugeben. Der Bundesrat hält eine Frist von zwei Jahren für angemessen. Jedoch kritisiert er, dass diese Ausgaben ausschließlich für den Straßenbau ausgegeben werden dürfen. Und fordert daher die Abschaffung dieser Zweckgebundenheit des Budgets. Darauf entgegnete die Regierung, dass „die Mehreinnahmen aus einem CO₂-Zuschlag der Lkw-Maut für Mobilität verwendet werden“ sollen.

Insgesamt betrifft das Änderungsgesetz eine Anhebung der Lkw-Fahrpreise mit Beginn des 1. Januar 2023. Auf Basis eines Gutachtens für den Zeitraum 2023 bis 2027 hat das Bundesverkehrsministerium einige Änderungen vorgenommen. Betroffen sind Unternehmen, denn diese treffen ab nächstem Jahr höhere Kosten für Lärmbelästigung und Luftverschmutzung.

Hintergrund für diese Änderung ist die Anpassung der europäischen Wegekostenrichtlinie. Hierdurch ergibt sich die Neuerung, dass EU-Mitgliedsstaaten ihre Mautpreise erhöhen dürfen, wenn ihre Kosten höher sind. Dieser Richtlinie bedient sich mit der Gesetzesänderung nun die Bundesregierung.

Das Ziel hinter der Änderung ist in Zahlen: Die Einnahmen auf durchschnittlich 8,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Für das aktuelle Jahr rechnet man mit 7,4 Milliarden Euro.