EU-Lieferkettengesetz: Bauindustrie besorgt über Trilog-Ergebnis

EU-Lieferkettengesetz: Bauindustrie besorgt über Trilog-Ergebnis

EU-Lieferkettengesetz: Bauindustrie besorgt über Trilog-Ergebnis

  • Vergaberecht & Baurecht
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Die Ergebnisse des Trilogs zum EU-Lieferkettengesetz sorgen in der Bauindustrie für Alarm, da sie den Sektor als "Hochrisiko-Sektor" einstufen und mit einem hohen Risiko negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in Verbindung bringen. Dies bedeutet, dass die Pflichten aus dem EU-Lieferkettenschutzgesetz bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Umsatz greifen würden, anstatt wie bisher ab 500 Mitarbeiter:innen und 150 Millionen Euro Umsatz.
 

Kritik an der Klassifizierung und dem Anwendungsbereich

Die Bauindustrie lehnt diese Klassifizierung und die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf mittelständische Baubetriebe vehement ab, da diese in der Regel im Inland tätig sind und den Großteil ihrer Vorprodukte aus dem Inland beziehen. Sie befürchten eine zusätzliche bürokratische Belastung durch die neuen Vorschriften aus Brüssel.
 

Ungleichheit in der EU-Gesetzgebung

Die BAUINDUSTRIE hat sich grundsätzlich für die Schaffung eines europäischen Lieferkettengesetzes eingesetzt, um innerhalb der EU Chancengleichheit zu gewährleisten. Der Gesetzesvorschlag wurde jedoch als Richtlinie vorgeschlagen, was dazu führt, dass es in der EU am Ende 27 verschiedene Lieferkettengesetze mit unterschiedlichen Anforderungen geben wird. Dies widerspricht dem Ziel eines "level playing field" innerhalb der EU und schafft Verwirrung.
 

Beispiel Deutschland

Ein konkretes Beispiel für die Übererfüllung von EU-Vorgaben ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das vorsieht, dass Bauunternehmen bei Fehlverhalten zeitweise von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. Dies zeigt, dass Deutschland in der Umsetzung der EU-Richtlinie über das Ziel hinausgeht.