EU-Lieferkettengesetz: Abstimmung verschoben
Die für das EU-Lieferkettengesetz geplante Abstimmung wurde aufgrund von Bedenken und Widerstand verschoben. Dies hat die FDP veranlasst, ihre Zustimmung zurückzuziehen, was Deutschlands Position im Rat der Europäischen Union unsicher macht. Auch andere Mitgliedsstaaten wie Italien haben Vorbehalte geäußert, was die Aussichten auf eine Mehrheit weiter trübt. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat daraufhin die Abstimmung kurzfristig verschoben.
Handwerk fordert Überarbeitung
Das Handwerk begrüßt die Verschiebung als einen Erfolg und drängt darauf, den aktuellen Richtlinienentwurf des EU-Lieferkettengesetzes zu überarbeiten. Die vorliegende Fassung birgt nach Ansicht des Handwerks unverhältnismäßige Belastungen und würde die ohnehin von Bürokratie geplagten Betriebe zusätzlich belasten.
Unverhältnismäßige Belastungen
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), betont, dass die jetzige Fassung des EU-Lieferkettengesetzes nicht akzeptabel sei. Er warnt vor ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Belastungen für die Betriebe, die nicht im Einklang mit den angestrebten Zielen des Gesetzes stünden.
Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die geplante Einführung sektorspezifischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde ebenfalls aufgeschoben. Dieser Schritt wird von der Handwerksbranche begrüßt, da er den Betrieben dringend benötigte Zeit verschafft.
Bürokratieabbau gefordert
Die Handwerksbetriebe leiden bereits unter erheblichen Nachweispflichten, daher ist eine kritische Überprüfung der Berichtspflichten und deren Machbarkeit für die Betriebe von entscheidender Bedeutung. Es muss darauf geachtet werden, die Belastungen für die Betriebe im Rahmen einer nachhaltigen EU-Gesetzgebung dauerhaft zu reduzieren.