
EU-Kommission schlägt Ukraine-Fazilität vor
Die BAUINDUSTRIE begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur Ukraine-Fazilität, sieht jedoch Raum für Verbesserungen. Dr. Alexander Tesche, Vorsitzender des Ausschusses für Internationales Bauen der BAUINDUSTRIE, äußerte sich dazu und betonte die Notwendigkeit von klaren Regelungen und Vorgaben für Infrastrukturprojekte.
Transparenzpflicht ohne klare Planungs- und Ausschreibungskriterien
Die Verordnung zur Ukraine-Fazilität fordert von der ukrainischen Regierung lediglich eine nachträgliche Transparenzpflicht in Bezug auf die Empfänger von EU-Mitteln. Die BAUINDUSTRIE hält diese Form der Finanzierung für nicht zukunftsfähig und fordert konkrete Verweise auf europäische Vergabe-, Umwelt- und Sozialstandards.
Fehlerbehaftete Mittelvergabe im Corona-Wiederaufbau-Fonds
Der Europäische Rechnungshof hat in einer Überprüfung der Mittelvergabe aus dem Corona-Wiederaufbau-Fonds erhebliche Fehler festgestellt. Viele Finanzhilfezahlungen waren "in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet", und es gab Probleme mit der Konzeption von Maßnahmen und zugrunde liegenden Zielsetzungen.
Forderung nach gerechter Ausschreibungsbeteiligung
Angesichts der Unterstützung der Ukraine durch die EU und der unverbindlichen Vorschriften fordert die deutsche und europäische Bauindustrie, dass die Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte, die aus der Ukraine-Fazilität finanziert werden, für Unternehmen aus der EU oder dem Europäischen Währungsfonds sowie für Unternehmen aus Staaten mit reziproken Hilfen zugänglich sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Projekte von europäischen Entwicklungsbanken oder der ukrainischen Regierung durchgeführt werden.
Qualität und Nachhaltigkeit als Vergabekriterien
Die BAUINDUSTRIE betont die Bedeutung von Qualität, sozialer Verantwortung und ökologischer Nachhaltigkeit bei der Vergabe von Bauaufträgen und fordert, dass der Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, nicht an den billigsten Bieter. Dies schließt die Berücksichtigung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten ein.