Erleichterungen durch Anhebung der Schwellenwerte
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für Bilanzierung und Rechnungslegung verabschiedet. Dieser Schritt zielt darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland eine Erleichterung in Höhe von etwa 650 Millionen Euro an jährlichen Bürokratiekosten zu verschaffen.
Eine liberale Ankündigung
Die Ankündigung, die Schwellenwerte für die Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht anzuheben, wurde von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beim NRW-Handwerk gemacht. Nun hat die Bundesregierung diesen Schritt offiziell beschlossen. Die Anhebung der Schwellenwerte wird etwa 25 Prozent betragen und wird dazu beitragen, die Bürokratie zu reduzieren und den Unternehmen mehr unternehmerische Freiheit zu ermöglichen. Dies ermöglicht es den Unternehmen, sich stärker auf ihre Kernarbeit und Wertschöpfung zu konzentrieren.
Vorteile für KMU
Diese Maßnahme ist besonders vorteilhaft für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Laut Buschmann werden rund 52.000 Unternehmen durch die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung von jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von etwa 650 Millionen Euro entlastet. Das entspricht im Durchschnitt 12.500 Euro pro Unternehmen. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass fast 11.200 kleine Unternehmen künftig als Kleinstunternehmen eingestuft werden, was zu einer jährlichen Entlastung von über 93 Millionen Euro für diese Unternehmen führt.
Weniger Verpflichtungen
Die Schwellenwerte sind entscheidend für die Einstufung der Unternehmensgröße gemäß dem Handelsbilanzrecht. Diese Einstufungen umfassen "Kleinstunternehmen", "kleine Unternehmen", "mittelgroße Unternehmen" und "große Unternehmen". Die Bilanzierungs- und Berichtspflichten variieren je nach Unternehmensgröße erheblich. Die Anhebung der Schwellenwerte wird dazu führen, dass viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse fallen.
Die Meinung des Generalsekretärs des ZDH
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, begrüßt die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsbilanzrecht und der Rechnungslegung als positiven Schritt. Dies wird insbesondere Handwerksbetriebe entlasten, die als GmbH oder GmbH & Co. KG umfangreichen Bilanzierungs- und Berichtspflichten unterliegen. Weniger Bürokratie und Kostenbelastungen sind in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen für Handwerksbetriebe die richtige Antwort.
Ein Aufruf zur weiteren Entlastung
Schwannecke fordert außerdem, dass der beschlossene Gesetzentwurf ein Vorbild für weitere Maßnahmen sein sollte, die alle Handwerksbetriebe erfassen und entlasten. Das Bürokratieentlastungsgesetz bietet hierfür den geeigneten Rahmen, und das Handwerk hat bereits zahlreiche Vorschläge vorgelegt. Jetzt ist die Zeit, diese Vorschläge konsequent umzusetzen und damit die Bürokratie für alle Handwerksbetriebe zu reduzieren.