Verwaltungsgerichtshof weist Klagen zu Stuttgart 21 ab

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen zu Stuttgart 21 ab

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen zu Stuttgart 21 ab

  • Vergaberecht & Baurecht
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat zwei Klagen in Bezug auf das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Das Gericht in Mannheim gab bekannt, dass beide Fälle den Brandschutz in verschiedenen Tunneln des Projekts betrafen.
 

Klage für verbesserten Brandschutz und Detailveränderung des Entrauchungskonzepts

In einem Fall strebten die Kläger laut Gericht an, den Brandschutz in mehreren Tunneln zu verbessern, während es in einem anderen Fall darum ging, eine Detailveränderung des Entrauchungskonzepts im Fildertunnel zu verhindern.

Die genauen Gründe für das Urteil wurden noch nicht veröffentlicht, teilte der VGH mit. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, jedoch steht den Klägern die Möglichkeit offen, Beschwerde einzureichen.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist seit Jahren Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Derzeit läuft vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein Streit zwischen der Deutschen Bahn und den Projektpartnern darüber, wer die enormen Mehrkosten des Projekts tragen muss. Dieses Verfahren wird Anfang Dezember fortgesetzt