Bundestag beschließt Einführung der globalen Mindeststeuer

Bundestag beschließt Einführung der globalen Mindeststeuer

Bundestag beschließt Einführung der globalen Mindeststeuer

  • Vergaberecht & Baurecht
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Der Bundestag hat in Berlin die Einführung einer globalen Mindeststeuer für international agierende Großunternehmen beschlossen. Dieser Schritt ist Teil einer globalen Steuerreform, die darauf abzielt, "schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen" zu bekämpfen und die "Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit" zu fördern.
 

Breite Unterstützung im Bundestag

Die Umsetzung der globalen Mindeststeuer erhielt Unterstützung von der Koalition und der Unionsfraktion, während die Linke und die AfD dagegen stimmten. Deutschland setzt mit diesem Beschluss eine EU-Richtlinie um, die sich gegen Steuervermeidung durch Konzerne richtet.
 

Schlüsselkomponenten der Reform

Die Reform umfasst zwei wesentliche Teile. Erstens, die Einführung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmen weltweit. Zweitens, eine Neuregelung der Besteuerung großer Digitalkonzerne, um zu verhindern, dass diese ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern können.
 

Mindeststeuer für Großunternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 750 Millionen Euro sind von dieser Mindeststeuer betroffen, was voraussichtlich 600 bis 800 deutsche Unternehmen einschließt. Die Steuerpflicht gilt unabhängig von dem Ort, an dem die Gewinne erzielt werden. Der Mutterkonzern kann Gewinne aus Steueroasen nachversteuern, um sicherzustellen, dass eine effektive Besteuerung von 15 Prozent erreicht wird.
 

Steuergerechtigkeit als Ziel

Die Einführung der globalen Mindeststeuer zielt darauf ab, Steuergerechtigkeit herzustellen und nicht primär auf höhere Einnahmen für den Staat abzuzielen, wie der FDP-Abgeordnete Maximilian Mordhorst betonte. Hingegen kritisierte der Linken-Abgeordnete Christian Görke die aus seiner Sicht begrenzten Einnahmen für Deutschland im Vergleich zu den geschätzten Milliardenverlusten durch Steuervermeidung großer Konzerne.
 

Prognostizierte Auswirkungen

Die voraussichtlichen Mehreinnahmen für den Staat aus dieser Maßnahme belaufen sich auf 20 Millionen Euro, wenn sie für einen vollen Veranlagungszeitraum von zwölf Monaten ("volle Jahreswirkung") in Betracht gezogen wird. Während Bund und Länder von diesen Mehreinnahmen profitieren, wird für die Kommunen ein deutlicher Einnahmenrückgang erwartet.