
Bundestag beschließt Änderungen am Onlinezugangsgesetz
Der Bundestag hat kürzlich eine Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verabschiedet, das bereits 2017 beschlossen wurde, um die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben. Die Änderungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erleichtern und modernere digitale Verfahren ermöglichen.
Zentrale Basisdienste und digitale Verfahrensabwicklung
Eine der zentralen Maßnahmen ist die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund, um landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach zu ersetzen. Darüber hinaus werden schriftformersetzende qualifizierte elektronische Siegel eingeführt und Regelungen zu Digital-only für Unternehmensleistungen getroffen.
Verstetigung der Bund-Länder-Zusammenarbeit
Die Umsetzung des OZG hat bereits grundlegende Strukturen für eine moderne Verwaltung geschaffen. Allerdings bleiben der Digitalisierungsgrad und die Zufriedenheit mit der Verwaltung noch hinter den Erwartungen zurück. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern soll daher erleichtert werden, um einheitliche Lösungen zu fördern und die erfolgreichen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit zu verstetigen.
Bedeutung für das Handwerk
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, sieht die Änderungen des OZG als wichtiges Signal für Handwerksbetriebe, die auf eine effiziente Kommunikation mit Behörden angewiesen sind. Die Entscheidung, Open-Source-Software und offene Schnittstellenstandards zu verwenden, wird zu leistungsfähigeren digitalen Verwaltungsangeboten führen. Allerdings warnt er davor, unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen ausschließlich digital anzubieten, da ein Multikanalzugang für viele Handwerksbetriebe weiterhin wichtig ist, insbesondere im Existenzgründungsbereich.