Bundesregierung beschleunigt Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarenergie
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) beschlossen. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen zu beschleunigen.
Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Durch die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und verkürzten Genehmigungszeiten sollen die Verfahren für Windenergie an Land und Solarenergie erheblich vereinfacht werden. Der Entwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vorgelegt.
Neue Beschleunigungsgebiete
Ein zentrales Element des Gesetzesentwurfs ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Wind- und Solarenergieanlagen, einschließlich der zugehörigen Energiespeicher. Diese Gebiete werden im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt, sodass Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden können.
EU-Ziele und nationale Umsetzung
Die überarbeitete EU-Richtlinie 2018/2001 fordert, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent steigt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte deutlich beschleunigt werden. Die Richtlinie sieht zudem Beschleunigungsmaßnahmen für alle Projekte vor, auch außerhalb der ausgewiesenen Gebiete. Diese Maßnahmen werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt.
Zentrales Ziel der Koalition
Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentrales Ziel der aktuellen Koalition. Der vorliegende Gesetzentwurf soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.