Freistaat Sachsen novelliert Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum

Freistaat Sachsen novelliert Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum

Freistaat Sachsen novelliert Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum

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Künftig sollen auch Eigentümer von denkmalgeschützten Wohngebäuden von attraktiven Förderkonditionen profitieren können. Da bei Baudenkmalen bestimmte Effizienzstandards technisch nicht erreichbar sind, wird der Zielzustand auf den Standard „Effizienzhaus Denkmal“ abgesenkt.

Ausweitung der Einkommensgrenzen im ländlichen Raum

Um die Vermietung geförderter Wohnungen außerhalb der Ballungszentren zu erleichtern, wird der Kreis der bezugsberechtigten Haushalte erweitert. Künftig können auch Personen mit einem höheren Einkommen eine geförderte Wohnung beziehen. Für Einpersonenhaushalte steigt die Grenze beispielsweise von etwa 25.000 Euro brutto auf gut 31.000 Euro.

Förderung auf mehr Projekte verteilt

Im Vorjahr überstieg die Nachfrage nach Fördermitteln das Angebot deutlich. Um künftig mehr Projekte fördern zu können, wird die Förderquote für nichtenergetische Maßnahmen von 70 auf 60 Prozent abgesenkt. Die Förderung energetischer Maßnahmen bleibt bei 45 Prozent zuzüglich der Bundesförderung. So können rechnerisch rund zehn Prozent mehr Wohnungen modernisiert werden.

Wegfall des Förderdarlehens

Die bislang angebotenen Förderdarlehen mit leicht vergünstigten Zinssätzen entfallen. Da der Subventionseffekt gering war und der Sondertopf ausgeschöpft ist, wird diese Maßnahme gestrichen. Antragsteller können sich frühzeitig darauf einstellen.

Hintergrund zur FRL pMW

Mit der Richtlinie werden Wohnungen modernisiert, die anschließend für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Sie dürfen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Mietobergrenzen liegen aktuell bei 6,80 Euro pro Quadratmeter, nach energetisch hochwertigen Modernisierungen bei 7,50 Euro. Für 2025 stehen rund 140 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, für 2026 fast 150 Millionen Euro.