BID: Baukosten senken – Vereinfachung der DIN-Normen

BID: Baukosten senken – Vereinfachung der DIN-Normen

BID: Baukosten senken – Vereinfachung der DIN-Normen

  • Vergaberecht & Baurecht
  • 6 Min

In einem aktuellen Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., wird aufgezeigt, wie im Bauvertragsrecht kostengünstiger mit einfacheren Standards gebaut werden kann, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies soll rechtssicher vereinbart werden können, ohne die Verbraucher zu gefährden und die Wohnqualität zu beeinträchtigen.
 

Ziel: Kosten senken und Nutzerfreundlichkeit erhalten

In der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist das Ziel, kostengünstiger, aber dennoch nutzerfreundlich zu bauen, von entscheidender Bedeutung. Das derzeitige Baurecht erfordert, insbesondere im Wohnungsbau, die Einhaltung zahlreicher technischer Vorschriften und Standards, unabhängig von ihrer tatsächlichen Notwendigkeit. Oft könnte einfacher und kostengünstiger gebaut werden, wenn Bauherren und Wohnungskäufer dies rechtssicher mit Bauausführenden und Auftragnehmern vereinbaren könnten.
 

DIN-Normen und ihre Auswirkungen

DIN-Normen gelten fast automatisch als anerkannte Regeln der Technik (aRdT). Abweichungen von diesen Normen sind schwer rechtssicher zu vereinbaren und können zu Gewährleistungsansprüchen führen, was zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit führt.
 

Absenkung technischer Anforderungen ohne Qualitätseinbußen

Das Gutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) zeigt auf, dass eine Absenkung technischer Anforderungen ohne wesentliche Einschränkungen der Wohnqualität möglich ist, wie dies auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Dies könnte zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
 

Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen

Obwohl die Reduzierung technischer Anforderungen bereits nach derzeitiger Rechtsprechung möglich ist, ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme bei der Umsetzung solcher Verträge. Um Gewährleistungsrisiken zu vermeiden, werden oft hohe Anforderungen akzeptiert, was sich auf die Preise auswirkt. Daher ist es erforderlich, gesetzliche Änderungen im Bauvertragsrecht vorzunehmen, um rechtssicherere Vereinbarungen für einen Ausführungsstandard unterhalb der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" zu ermöglichen.
 

Trennung werkvertraglicher Leistungsverpflichtungen von DIN-Normen

Die heute bestehende feste Kopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen an die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" muss gelöst werden, um kostengünstigere Lösungen zu ermöglichen.
 

Einfachere, kostengünstigere und nachhaltigere Bauweise

Eine gesetzliche Konstruktion, wie im Gutachten vorgeschlagen, könnte ohne großen Aufwand umgesetzt werden und den Anbietern ermöglichen, einfachere, kostengünstigere und nachhaltigere Lösungen umzusetzen, ohne die Gefahr von Mängeln.
 

Schlussfolgerung des Rechtsgutachtens

Prof. Leupertz schließt sein Rechtsgutachten mit der Feststellung, dass diese Vorschläge allein wahrscheinlich nicht ausreichen, um die aktuellen Spannungen im Wohnungsbau zu lösen, sie würden jedoch zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Problems leisten.