Besserer Schutz für regionale Handwerksprodukte

Besserer Schutz für regionale Handwerksprodukte

Besserer Schutz für regionale Handwerksprodukte

  • Politik
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Geografische Angaben, die Teil des Namens handwerklicher Produkte sind, sollen künftig effektiver geschützt werden. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Neuer Gesetzesvorschlag für den Schutz geografischer Angaben

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für das "Gesetz zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben" in Bezug auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse veröffentlicht. Bisher gibt es in Deutschland Regeln zum Schutz geografischer Angaben bei Agrarerzeugnissen, jedoch keine vergleichbaren Regelungen für handwerkliche und industrielle Produkte. Derzeit existieren nur zwei Verordnungen, die auf das Markengesetz gestützt sind und den Namen Solingen ("Solinger Messer") und Glashütte ("Glashütte Uhren") schützen.

Erleichterung der Anmeldung neuer geografischer Angaben

Durch das neu geschaffene Rechtsinstrument soll die Anmeldung neuer geografischer Angaben erleichtert werden. "Die Begriffe sind Qualitätsmerkmal und Verkaufsargument. Aber nicht nur im Agrar- und Lebensmittelbereich gibt es Produkte, die aufgrund ihrer regionalen Herkunft besonders geschätzt werden. Gerade handwerkliche und industrielle Erzeugnisse aus Deutschland zeichnen sich durch besondere Wertigkeit und Beliebtheit aus, weil sie in einer bestimmten Region hergestellt werden", sagt Justizminister Marco Buschmann (FDP).

Stärkung der regionalen Wirtschaft

"Durch die neuen Regelungen sorgen wir dafür, dass auch die Erzeuger handwerklicher und industrieller Produkte diese regionale Herkunft besser schützen und als Wettbewerbsvorteil nutzen können. Mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben stärken wir die regionale Wirtschaft in Deutschland." Mit dem Gesetz sollen auf europäischer Ebene beschlossene Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Durchführungsregelungen und Zuständigkeiten

Der Gesetzentwurf enthält die notwendigen Durchführungsregelungen für den Schutz der geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse, die in die Zuständigkeit des Justizministeriums fallen. Das Landwirtschaftsministerium wird zusätzlich die Regelungen für die Reform des Schutzes geografischer Angaben im Agrarbereich erarbeiten. Nach der jeweiligen Länder- und Verbändebeteiligung sollen die beiden Entwürfe zusammengeführt und gemeinsam als einheitlicher Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden.

Geplante Regelungen im Detail

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) soll das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben in das Register des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durchführen. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA wird das Bundespatentgericht zuständig sein. Die Verfahrensvorschriften zu den geografischen Angaben (CIGIs) ähneln den bestehenden Vorschriften zu Agrarerzeugnissen (AGRI-GIs): Insbesondere werden die zuständigen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände am Verfahren beteiligt. Nach positiver Prüfung wird das DPMA die Anträge an das EUIPO übermitteln, das die Anträge überprüft und die Eintragung vornimmt.

CIGIs sollen in Zukunft umfassend privatrechtlich geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht Anspruchsgrundlagen für Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich wird die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer CIGI mit Bußgeldern belegt. Zum Schutz eingetragener CIGIs sind Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden vorgesehen, die auf den bestehenden Strukturen für die Kontrolle von Agrarerzeugnissen aufbauen. Die Regelungen des Gesetzentwurfs statten die Behörden der Länder mit den erforderlichen Befugnissen aus, z.B. um Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Insbesondere für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben (sog. "Mystery Shopping").

Online-Handel und unionsrechtliche Klarstellungen

Die behördliche Überwachung des Online-Handels wird durch die unionsrechtliche Klarstellung flankiert, dass sämtliche Angebote, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act (DSA) darstellen. Dadurch werden mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, beispielsweise durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Angebote vorzuhalten. Ab Kenntnis von einem rechtswidrigen Angebot kommt auch eine Haftung der Plattformanbieter in Betracht.