Ausschreibung mobile Getränke- und Imbissstände
Die Stadt Bonn schreibt Nutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbissstände auf öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen am Rheinufer und anderen Stellen im Bonner Stadtgebiet aus. Bewerbungen sind bis 15. August 2022 möglich.
Die Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün - erteilt für einen Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 Sondernutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbisswagen auf öffentlichen Grünflächen des Bonner Stadtgebietes.
Es sind sowohl unmotorisierte als auch motorisierte Verkaufswagen (als Selbstfahrer-Kfz.) zulässig. Zusätzliche Zugfahrzeuge dürfen nicht genutzt werden.
Die Verkaufswagen dürfen eine Grundfläche von sechs Quadratmetern und ein zulässiges Gesamtgewicht von 950 Kilogramm nicht überschreiten.
Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse werden ab dem 1. Oktober 2022 erteilt und bis zum 31. Dezember 2024 befristet werden.
Die Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt und Stadtgrün - erteilt für einen Zeitraum ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 Sondernutzungserlaubnisse für mobile Getränke- und Imbisswagen auf öffentlichen Grünflächen des Bonner Stadtgebietes.
Es sind sowohl unmotorisierte als auch motorisierte Verkaufswagen (als Selbstfahrer-Kfz.) zulässig. Zusätzliche Zugfahrzeuge dürfen nicht genutzt werden.
Die Verkaufswagen dürfen eine Grundfläche von sechs Quadratmetern und ein zulässiges Gesamtgewicht von 950 Kilogramm nicht überschreiten.
Die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse werden ab dem 1. Oktober 2022 erteilt und bis zum 31. Dezember 2024 befristet werden.