Zweckentfremdung des Sondervermögens

Zweckentfremdung des Sondervermögens

Zweckentfremdung des Sondervermögens

  • Politik
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Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs, wirft der Bundesregierung vor, das Sondervermögen für Infrastruktur nicht wie vorgesehen ausschließlich für zusätzliche Investitionen zu verwenden. Nach seiner Darstellung fließen die schuldenfinanzierten Mittel nicht allein in neue Investitionen, sondern eröffnen im Kernhaushalt Spielräume für Konsumausgaben. Das widerspreche dem Grundsatz der Zusätzlichkeit.

Strukturen bremsen Planung und Umsetzung

Scheller sieht die Wirksamkeit der Programme auch durch strukturelle Mängel gefährdet. Große Summen träfen auf Strukturen, die häufig nicht in der Lage seien, Mittel effizient einzusetzen. Als Beispiele nennt er unzureichende Digitalisierung und komplexe Verfahren, in denen sich Beteiligte gegenseitig blockierten. Das koste Zeit, Geld und mindere die Wirkung der Investitionen.

Sparpotenziale im Haushalt: Verwaltung und Subventionen

Einsparpotenziale sieht Scheller neben dem Sozialstaat und den Zuschüssen zur Rente auch in der Verwaltung. Für überschaubare Themen gebe es teils große Strukturen, die zusätzliche Komplexität erzeugten und Entscheidungen verzögerten. Außerdem sollten klimaschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen nach seiner Einschätzung auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Grüne kündigen Verfassungsbeschwerde an

Auch die Grünen kritisieren den Umgang mit dem Sondervermögen. Die Bundestagsfraktion kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde zum Haushalt zu organisieren und dabei auf die Mitwirkung von Bürgern zu setzen. Fraktionschefin Katharina Dröge bezeichnete die Prüfung einer Klage als Druckmittel gegenüber CDU/CSU und SPD.

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