
Stärkung der Baunormung durch den neuen DIN-Länder-Vertrag
Baurecht und Baunormen sind in Deutschland auf Länderebene geregelt. Die Bundesländer nutzen Normen, um die in der Gesetzgebung festgelegten Ziele im Baubereich zu konkretisieren. Diese Normen werden von verschiedenen Interessengruppen bei DIN entwickelt, darunter Unternehmen, Verbände, Verbraucherschutzorganisationen, Hochschulen, Forschungsinstitute und Behörden. Der erneuerte DIN-Länder-Vertrag regelt verschiedene Aspekte der Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen, insbesondere wenn Normen gesetzlich verbindlich sind oder als Referenz in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag sieht auch neue Möglichkeiten für die Nutzung dieser Normen durch Behörden und die Öffentlichkeit vor.
Eine wesentliche Änderung, die der Vertrag einführt, betrifft die Gestaltung der rund 600 bauaufsichtlichen Normen. Zukünftig sollen diese Normen so erstellt werden, dass Mindestanforderungen klar von weitergehenden Anforderungen unterschieden werden können. Das Ziel ist, einfaches und kostengünstiges Bauen zu fördern, während gleichzeitig der Stand der Technik in den Normen festgelegt wird. Bauherren und Bauausführende erhalten die Möglichkeit, das Bausoll gemäß den Normen zu qualifizieren. Nach der Umsetzung des Vertrags werden die betroffenen Normen entsprechend überarbeitet. DIN lädt Interessierte aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft ein, sich aktiv an der Normungsarbeit zu beteiligen, um sicherzustellen, dass gesellschaftliche Erwartungen und Baukosten angemessen berücksichtigt werden.
Der DIN-Länder-Vertrag beinhaltet auch die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Bauportals. Ab Januar 2024 können Privatpersonen den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren verwendet werden, sowie den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB aufgeführt sind, für private Zwecke online einsehen. Dies soll Privatpersonen den Zugang zu relevanten Baunormen erleichtern, insbesondere im Kontext von privatem Haus- oder Wohnungsbau. Zusätzlich wird DIN ein weiteres Onlineportal für die behördliche Nutzung mit erweiterten Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Die Finanzierung dieser Portale erfolgt durch die Bundesländer, um die privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit zu unterstützen.
Klare Trennung von Mindestanforderungen und weitergehenden Anforderungen
Eine wesentliche Änderung, die der Vertrag einführt, betrifft die Gestaltung der rund 600 bauaufsichtlichen Normen. Zukünftig sollen diese Normen so erstellt werden, dass Mindestanforderungen klar von weitergehenden Anforderungen unterschieden werden können. Das Ziel ist, einfaches und kostengünstiges Bauen zu fördern, während gleichzeitig der Stand der Technik in den Normen festgelegt wird. Bauherren und Bauausführende erhalten die Möglichkeit, das Bausoll gemäß den Normen zu qualifizieren. Nach der Umsetzung des Vertrags werden die betroffenen Normen entsprechend überarbeitet. DIN lädt Interessierte aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft ein, sich aktiv an der Normungsarbeit zu beteiligen, um sicherzustellen, dass gesellschaftliche Erwartungen und Baukosten angemessen berücksichtigt werden.
Kostenloses öffentliches Bauportal ab Januar 2024
Der DIN-Länder-Vertrag beinhaltet auch die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Bauportals. Ab Januar 2024 können Privatpersonen den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren verwendet werden, sowie den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB aufgeführt sind, für private Zwecke online einsehen. Dies soll Privatpersonen den Zugang zu relevanten Baunormen erleichtern, insbesondere im Kontext von privatem Haus- oder Wohnungsbau. Zusätzlich wird DIN ein weiteres Onlineportal für die behördliche Nutzung mit erweiterten Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Die Finanzierung dieser Portale erfolgt durch die Bundesländer, um die privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit zu unterstützen.