Kommunen fordern Überarbeitung der Straßenbaubeitragsabschaffung

Kommunen fordern Überarbeitung der Straßenbaubeitragsabschaffung

Kommunen fordern Überarbeitung der Straßenbaubeitragsabschaffung

  • Hochbau
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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant die vollständige Abschaffung der Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer, die seit 2018 gezahlt haben. Dennoch sehen viele Verbände noch Raum für Verbesserungen in dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf.

Forderung der Kommunalverbände

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen äußern in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landtag Bedenken hinsichtlich des geplanten Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Sie fordern, dass auch kommunale Grundstücke von den Beiträgen ausgenommen werden, da andernfalls der Verwaltungsaufwand für die Kommunen nicht wie beabsichtigt reduziert wird.
Aktuelle Situation der Straßenbaubeiträge
In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenbaubeiträge faktisch bereits abgeschafft. Seit Anfang 2018 zahlen Anwohner für Straßenbaumaßnahmen keine Beiträge mehr, da die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag 2022 eine Förderrichtlinie verabschiedeten, die die Rückerstattung der oft hohen Beiträge zu 100 Prozent vorsah.

Herausforderungen für die Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände weisen jedoch darauf hin, dass die neue Regelung dazu führen wird, dass über einen längeren Zeitraum zwei Abrechnungsregime parallel in den Kommunen existieren müssen, da die alten Regeln weiterhin für Maßnahmen gelten, die vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden. Dies führt zu einer Verzögerung der beabsichtigten Verwaltungsvereinfachung.

Kritik am Gesetzesvorschlag

Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen sieht ebenfalls das Ziel des Bürokratieabbaus durch den Gesetzesvorschlag nicht erreicht. Aufgrund der geplanten Erstattung der entgangenen Beiträge durch das Land bleibt der Personalaufwand der Kommunen zur Ermittlung dieser Summe nach Ansicht des BdSt unverändert. Stattdessen schlägt der BdSt vor, Pauschalen zu zahlen, wie es bereits in Sachsen und Brandenburg praktiziert wird. Zudem empfehlen der BdSt und der Landesverband Wohneigentum die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Kompensation besonders hoher Beiträge, die vor dem Stichtag am 1. Januar 2018 erhoben wurden.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Der Verwaltungswissenschaftler Christoph Brüning aus Kiel stellt die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf den Vorgaben der Landesverfassung in vollem Umfang entspricht. Die Landesverfassung schreibt vor, dass das Land wesentliche Mehrbelastungen der Gemeinden ausgleichen muss, die durch die Übertragung oder Veränderung von Aufgaben entstehen. Brüning bemängelt, dass die Vorlage keine ausreichende Kostenfolgeabschätzung enthält.