Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und Kernnetz-Finanzierung

Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und Kernnetz-Finanzierung

Gesetz zur Wasserstoff-Netzplanung und Kernnetz-Finanzierung

  • Hochbau
  • 4 Min

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, betont die Bedeutung des Gesetzes und bezeichnet es als Grundstein für die Wasserstoff-Zukunft in Deutschland. Der Ausbau des Wasserstoff-Netzes werde beschleunigt und damit Planungssicherheit für Investitionen in die Dekarbonisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen geschaffen. Das Wasserstoff-Kernnetz bildet die erste Stufe des Netzausbaus und soll deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte verbinden.
 

Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes

Das Gesetz enthält Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, das privatwirtschaftlich aufgebaut wird. Die Netzentgelte werden gedeckelt, um hohe Kosten in den ersten Jahren zu verhindern. Den Betreibern des Kernnetzes wird eine risikoangemessene Verzinsung und Unterstützung durch den Bund gewährt. Eine "Entgeltverschiebung" ermöglicht es späteren Nutzern, die Netz-Aufbaukosten mitzutragen.
 

Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz

Das Gesetz bringt auch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz mit sich, darunter eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen werden alle zwei Jahre einen integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff erstellen.
 

Nächste Schritte

Die Bundesnetzagentur wird den Antragsentwurf der Fernleitungsnetzbetreiber prüfen und eine allgemeine Konsultation durchführen. Betroffene Akteure haben die Möglichkeit, bis zum 8. Januar 2024 Stellungnahmen einzureichen. Die finale Genehmigung des Kernnetzes erfolgt durch die Bundesnetzagentur, sobald die Fernleitungsnetzbetreiber den formellen Antrag stellen.