
Energieeffizienzrichtlinie für den klimaneutralen Gebäudesektor
Das Europäische Parlament hat die Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie angenommen, die darauf abzielt, den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Diese Richtlinie soll den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden in Europa reduzieren und neue Standards für Energieeffizienz setzen.
Emissionsfreie Neubauten und Sanierungsziele
Die Richtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen, wobei für neue Gebäude der öffentlichen Hand dieser Standard bereits ab 2028 gilt. Des Weiteren werden Ziele für die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs von Wohngebäuden bis 2030 und 2035 festgelegt. Zudem müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 eine bestimmte Anzahl von Nichtwohngebäuden sanieren und Mindestanforderungen an deren Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz
Die Richtlinie verbietet ab 2025 die finanzielle Förderung von Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, und strebt bis 2040 die Abschaffung solcher Anlagen an. Es werden Anreize für hybride Heizanlagen geschaffen, während Ausnahmen für bestimmte Gebäudetypen vorgesehen sind.
Flexibilität für Mitgliedstaaten und Handwerkslob
Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung ihrer Renovierungspläne und erhält somit Lob vom Handwerk. Die verpflichtende Sanierung einzelner Gebäude wurde fallen gelassen, was als positives Signal für Eigentümer und Bauindustrie betrachtet wird. Es wird jedoch betont, dass eine ausgewogene Gesetzgebung erforderlich ist, um die ehrgeizigen Klimaziele der EU zu erreichen und gleichzeitig die Eigentümer nicht zu überfordern.