Baukultur und Umweltschutz: Ein Widerspruch?

Baukultur und Umweltschutz: Ein Widerspruch?

Baukultur und Umweltschutz: Ein Widerspruch?

  • Nachhaltigkeit
  • 4 Min

Der Gebäudesektor steht vor der Aufgabe, erhebliche Mengen an CO2-Emissionen einzusparen, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig erlaubt das neue Gebäudeenergiegesetz Ausnahmen bei der Sanierung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Doch wie lässt sich dieser vermeintliche Zielkonflikt zwischen CO2-Neutralität und dem Erhalt des baukulturellen Erbes lösen? Dies ist das Kernthema eines Forschungsprojekts an der TH Köln.

Unklare Definition und Zuständigkeiten

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Städte und Gemeinden vor Herausforderungen, da der Begriff "erhaltenswerte Bausubstanz" nicht eindeutig definiert ist. Zudem sind die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung oft nicht klar geregelt, wie Prof. Thorsten Burgmer von der Fakultät für Architektur der TH Köln erklärt. Bisher nutzen nur sechs Prozent der Kommunen die Möglichkeit, bestimmte Architektur als "besonders erhaltenswert" einzustufen.

Kriterien und Methodik zur Identifizierung erhaltenswerter Gebäude

Im Rahmen des Forschungsprojekts "erBe 2045 - Klimaneutraler erhaltenswerter Gebäudebestand" sollen Kriterien entwickelt werden, um zu entscheiden, welche Gebäude als erhaltenswert gelten. Diese Kriterien basieren auf gesetzlichen Vorgaben zum Denkmalschutz, zur Stadtplanung und auf Ergebnissen anderer Forschungsprojekte. Zudem wird eine Methodik entwickelt, um vorhandene statistische Daten wie das Alter und die Bauart von Gebäuden zu nutzen.

Auswirkungen auf die kommunale Wärmeplanung

Die ermittelten Daten sollen als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung dienen, die bis 2028 von allen Kommunen und Landkreisen vorgelegt werden muss. Diese Planung soll bestimmen, welche Gebiete sich besonders für eine klimaneutrale Wärmeversorgung eignen. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Gebäude aufgrund ihres baukulturellen Werts von Sanierungsmaßnahmen ausgeschlossen sind und somit weiterhin viel Energie benötigen.

Lösungsansätze für den Zielkonflikt

Das Forschungsteam wird auch Lösungsansätze untersuchen, um die Klimaziele zu erreichen, ohne die äußere Gestalt erhaltenswerter Gebäude zu verändern. Beispiele hierfür sind Innendämmungen oder neue Heizungssysteme, die das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen. Ziel ist es, individuelle Maßnahmen zu entwickeln, die den vermeintlichen Zielkonflikt auflösen.
Dieses Forschungsprojekt, "erBe 2045 - Klimaneutraler erhaltenswerter Bestand", wird von Oktober 2023 bis September 2026 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Innovationsprogramms Zukunft Bau mit etwa 330.000 Euro gefördert.