
Bauwirtschaft 2024: Eine Übersicht der bevorstehenden Änderungen
Ab dem 1. Januar 2024 wird in der Berufsgenossenschaft Bau der 4. Gefahrentarif eingeführt, der auch Fertighaushersteller anderen Gewerbezweigen der Bauwirtschaft zuordnet. Die Beiträge für 2023 werden jedoch noch nach dem 3. Gefahrentarif berechnet.
Ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen
Seit Oktober 2023 steht ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2024 wird das alte Portal nicht mehr vollständig nutzbar sein. Die Nutzung erfordert eine Registrierung der Arbeitgeber und ein entsprechendes Elster-Unternehmenszertifikat.
Digitale Unfallmeldungen in der Bauwirtschaft
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft elektronisch an Unfallkassen und Berufsgenossenschaften gemeldet werden. Mitglieder der BG Bau können dazu das Online-Formular der BG Bau verwenden.
Neue Regeln für den Gerüstbau und Maschinenrichtlinie
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Handwerker, die keine Gerüstbauer sind, Gerüste nur noch im Zusammenhang mit ihrer eigenen Leistung aufstellen. Eine Neuformulierung der Maschinenrichtlinie der Bauwirtschaft ist ab dem Jahr 2027 in Kraft, und sie muss nicht ins nationale Recht umgesetzt werden.
Einführung von drei neuen Gefahrenklassen und Änderungen bei Renten
Es werden drei neue Gefahrenklassen eingeführt, und es gibt Änderungen bei den Renten und dem Pflegegeld. Die Angleichung der Renten in Ost und West in der Bauwirtschaft wird bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein.
LKW-Maut-Ausnahme für Handwerker bleibt
Kleinere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen werden ab dem 1. Juli 2024 mautpflichtig auf Autobahnen und Bundesstraßen. Handwerker und handwerksähnliche Branchen sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen.
Änderungen beim Lieferkettengesetz
Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern müssen ab dem 1. Januar 2024 nachweisen, dass sie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Einhaltung der Menschenrechte beachten. Dies kann indirekte Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in der Bauwirtschaft haben.
Erleichterte Einwanderung von Fachkräften
Im Sommer 2023 wurde das Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften weiterentwickelt, um Fachkräften aus Drittstaaten die Arbeit in Deutschland zu erleichtern. Die Einführung der Blauen EU-Karte erfolgte bereits im November 2023.
Neue Expositionsgrenzwerte für Diisocyanate und Blei
Die Europäische Kommission plant neue Expositionsgrenzwerte für Diisocyanate und Blei in der Bauwirtschaft. Diese werden eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 haben.
Einführung des Sozialgesetzbuchs vierzehntes Buch (SGB XIV)
Am 1. Januar 2024 tritt das SGB XIV in Kraft und umfasst die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten sowie Regelungen zum Umgang mit Mikroplastik im Baumaterialsektor.