Vorschriften für flexiblere Arbeitszeiten

Vorschriften für flexiblere Arbeitszeiten

Vorschriften für flexiblere Arbeitszeiten

  • Straßenbau
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4-Tage-Woche, flexible Übergänge zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie freie Arbeitszeitgestaltung – das sind laut Umfragen die Hauptwünsche vieler deutscher Arbeitnehmer. Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), betont, dass mittelständische Bauunternehmen attraktive Modelle anbieten könnten. Jedoch erschweren gesetzliche Vorgaben die Umsetzung.

Forderung nach flexibleren Vorschriften

Die BVMB fordert die Bundesregierung auf, nationale Regelungen zur Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Es geht dabei nicht um eine Erhöhung der Arbeitszeit, sondern um mehr Flexibilität im Einsatz der Mitarbeiter. Laut Gilka könne das Europarecht hier als Vorbild dienen, da es lediglich eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorschreibt.

Flexibilität im Interesse der Mitarbeiter

Unternehmen und ihre Mitarbeiter sollten gemeinsam geeignete Arbeitszeitmodelle entwickeln können, die den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht werden. Starre Vorschriften seien hier unangebracht, betont Gilka. Die Bauwirtschaft benötige mehr Flexibilität, ohne die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter zu erhöhen.

Missverständnisse über Europarecht

Gilka weist darauf hin, dass die nationale Politik häufig fälschlicherweise auf das Europarecht verweist, wenn es um starre Arbeitszeitvorgaben geht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie schreibe keine tägliche Höchstarbeitszeit vor, dennoch setze die Bundesregierung unnötig strenge Grenzen.