Gefahrstoffverordnung erhöht Asbest-Risiko

Gefahrstoffverordnung erhöht Asbest-Risiko

Gefahrstoffverordnung erhöht Asbest-Risiko

  • Politik
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Die kürzlich novellierte Gefahrstoffverordnung wurde ohne die wichtigen Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten beschlossen. Die Änderungsvorschläge, die eine stärkere Verantwortung der Bauauftraggeber bei der Asbesterkundung forderten, wurden von den Ländern abgelehnt. Dies erhöht das Risiko, dass Asbest erst zu spät erkannt wird, was gravierende Umweltschäden und Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten mit sich bringen kann. Die letzte Hoffnung bleibt eine Prüfung der Bundesregierung für eine gerechtere Aufgabenverteilung, die durch einen Entschließungsantrag angeregt wurde.

Bedauerliche Entscheidung des Bundesrats

Am 18. Oktober verabschiedete der Bundesrat die Novellierung der Gefahrstoffverordnung trotz zahlreicher Proteste. Die Länder folgten dabei nicht den geforderten Vorschlägen zur stärkeren Einbindung der Bauherren in die Verantwortung für den Gefahrstoffumgang. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), betont die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter beim Umgang mit Asbest. Das Baugewerbe fordert seit Langem, dass Bauherren bei Asbestverdacht verpflichtet werden, vor Beginn von Bauarbeiten eine Erkundung durchzuführen, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Gefährdung von Mensch und Umwelt durch späte Asbesterkennung

Nach Einschätzung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) birgt die neue Verordnung die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt wird. Dies stellt eine ernste Bedrohung für die Gesundheit aller Beteiligten sowie für die Umwelt dar. Die BG Bau fordert, bei Verdacht auf Asbest eine Probeentnahme durchzuführen und bei positivem Befund umfassende Schutzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Unsachgemäße Asbestarbeiten und Entsorgung führen zu erheblichen Risiken, die oft aus Unkenntnis vernachlässigt werden.

Zukunftsaufgabe: Asbesterkundung als Pflicht für Bauherren

Für Unternehmen im Baugewerbe stellt der Umgang mit Asbest erhebliche Herausforderungen dar. Die BG Bau bietet hierzu Schulungen an, um die Baubranche im sicheren Umgang mit Asbest zu unterstützen. Die Bauwirtschaft bedauert jedoch, dass die neue Gefahrstoffverordnung keine Fortschritte für eine sichere Handhabung von Asbest gebracht hat. Immerhin fordert der Entschließungsantrag der Länder eine erneute Prüfung, ob eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren verpflichtend eingeführt werden kann. Eine faire Aufgabenverteilung im Umgang mit Asbest bleibt entscheidend für die Zukunft.