TÜV-Verband warnt: Jede vierte Brandschutzanlage mängelbehaftet

TÜV-Verband warnt: Jede vierte Brandschutzanlage mängelbehaftet

TÜV-Verband warnt: Jede vierte Brandschutzanlage mängelbehaftet

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Der Umgang mit dem Brandschutz in Deutschland ist besorgniserregend. Laut dem aktuellen Baurechtsreport des TÜV-Verbands weist gut jede vierte Brandschutzanlage in öffentlichen Gebäuden erhebliche Mängel auf. Diese Problematik betrifft insbesondere Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Hochhäuser. Die Mängelquote ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen, was die Dringlichkeit unterstreicht, die technischen Defizite im Brandschutz anzugehen. Zusätzlich bringt die Energiewende mit dem vermehrten Einsatz von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern neue Herausforderungen für den Brandschutz mit sich.

Alarmierende Zahlen im Baurechtsreport 2024

Der Baurechtsreport 2024 des TÜV-Verbands zeigt alarmierende Zahlen: 27,1 Prozent der überprüften Brandschutzanlagen weisen wesentliche Mängel auf, ein Anstieg um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zur Untersuchung vor zwei Jahren. Noch im Jahr 2018 lag die Mängelquote bei 21,1 Prozent. „Der technische Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, Beherbergungsstätten und Hochhäusern ist nach wie vor unzureichend und wird seit einigen Jahren beanstandet“, erklärt Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Zusätzlich hatten 43,9 Prozent der Anlagen geringfügige Mängel, während nur 29 Prozent ohne Beanstandungen blieben. Besonders betroffen sind Feuerlöschanlagen, Rauchabzugsanlagen und Lüftungssysteme, die im Brandfall unverzichtbar sind. Diese Defizite gefährden die Sicherheit von Gebäuden und deren Nutzern erheblich.

Einfluss von Fachkräftemangel und Kostendruck

Der TÜV-Verband macht unter anderem den steigenden Zeit- und Kostendruck auf Baustellen sowie den Fachkräftemangel für die hohe Mängelquote verantwortlich. Die zunehmende Komplexität der Gebäudetechnik erfordert hochqualifiziertes Personal, das jedoch immer seltener zur Verfügung steht. Versäumnisse bei der Wartung und Instandhaltung verschärfen die Situation zusätzlich. Bereits in der Planungsphase ist es essenziell, dass Bauherren und Auftragnehmer in den Dialog mit Sachverständigen treten, um die Mängelquote vor Inbetriebnahme zu minimieren.

Herausforderungen der Energiewende

Neben den technischen Mängeln bei bestehenden Brandschutzanlagen stellt die Energiewende eine weitere Herausforderung dar. Der vermehrte Einsatz von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Ladestationen für Elektrofahrzeuge muss in zukünftigen Brandschutzkonzepten stärker berücksichtigt werden. Zwar geht von PV-Anlagen derzeit statistisch gesehen kein höheres Brandrisiko aus als von anderen elektrischen Anlagen, jedoch sind die Mängelquoten vergleichsweise hoch, was das Risiko langfristig erhöht. Besonders problematisch sind Batteriespeicher, die im Brandfall Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius erreichen können und damit eine erhebliche Gefahr darstellen.

Fehlende Prüfverpflichtung für PV-Anlagen

Eine verbindliche Prüfverpflichtung für PV-Anlagen besteht bislang jedoch nicht. Lediglich im Rahmen des Versicherungsrechts kann eine Prüfung verlangt werden, wenn Feuerversicherer eine unabhängige Untersuchung der Starkstromanlage fordern. Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen erstmals in den TÜV-Baurechtsreport ein. Laut diesem Bericht war im Jahr 2023 nur ein Zehntel der geprüften Anlagen mängelfrei, während fast ein Drittel wesentliche Mängel aufwies. Die Zahlen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf im Brandschutz, sowohl bei bestehenden Anlagen als auch im Hinblick auf neue Technologien, die im Zuge der Energiewende vermehrt Einzug in Gebäude halten.

Forderung nach Bürokratieabbau

Weniger Bürokratie und die Vereinfachung der Bauvorgaben könnten Abhilfe schaffen, ohne die Sicherheit zu gefährden. „Wir brauchen Bürokratieabbau auch auf den Baustellen“, fordert Bühler. „Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten müssen zusammengeführt oder vereinfacht werden.“