Schnellere Beschaffung und Vergabe bei der Bundeswehr

Schnellere Beschaffung und Vergabe bei der Bundeswehr

Schnellere Beschaffung und Vergabe bei der Bundeswehr

  • Hochbau
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Einem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Beschaffungsmaßnahmen wurde nun zugestimmt. Vergabe und Beschaffung von Ressourcen für die Bundeswehr sollen vorangetrieben werden. Durch ein kürzlich beschlossenes Sondervermögen für diese Zwecke, sollen Aufträge rascher vergeben werden und Ressourcen ebenfalls schneller beschafft werden. Zusätzlich ist es möglich, gleichzeitig Teil- oder Fachlose zu vergeben, wenn es technisch, zeitlich oder wirtschaftlich nötig ist.

Des Weiteren erleichtert das Gesetz die gemeinsame europäische Beschaffung. Vor allem beschränkt sich der Anteil der Teilnehmer im Rahmen einer kooperativen Beschaffung auf europäische Firmen. Neben den Teilnehmern, vergrößert sich der Kreis der Auftraggeber um dem Bund angehörige Auftraggeber. Wichtig ist eine Prüfung der Produkte, die auf dem Markt verfügbar sind, auf ihre Tauglichkeit für Bundeswehrzecke. Dafür müssen die Anforderungen der Bundeswehr von den Produkten erfüllt werden.

Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Darauf wird er dem Bundespräsidenten vorgelegt. Es wird auf die Veröffentlichung dieses im Bundesgesetzblatt gewartet, worauf es in Kraft tritt. Da dieses Gesetz als eine Übergangslösung fundiert, tritt es mit dem Ende des Jahres 2026 außer Kraft. Es folgt eine Neuregelung des Beschaffungswesens.