Saarland plant Reform der Landesbauordnung
Die saarländische Landesregierung hat angekündigt, die Landesbauordnung umfassend zu reformieren, um das Bauen im Bundesland zu erleichtern. Die geplanten Änderungen stoßen auf breite Zustimmung bei Vertretern der Architekten und der Bauwirtschaft. Ziel der Reform ist es, bürokratische Hürden abzubauen und das Bauen, insbesondere von Wohngebäuden, einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.
Dringender Handlungsbedarf im Wohnungsbau
Die Lage im Wohnungsbau ist laut Experten alarmierend. Christian Ullrich, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft im Saarland, beschreibt die Situation als „dramatisch“ und warnt, es sei „fünf vor zwölf“. Ein wesentlicher Grund für die Krise im Wohnungsbau sei die stark zurückgegangene Zahl der Baugenehmigungen. Im Jahr 2023 wurden im Saarland nur 405 Genehmigungen für Wohngebäude erteilt, fast die Hälfte weniger als im Vorjahr. Neben steigenden Bauzinsen seien auch die staatlich bedingten Kosten, wie überbordende Baubestimmungen, maßgeblich für diese Entwicklung verantwortlich.
Vereinfachung durch weniger Bürokratie
Ein zentrales Element der geplanten Reform ist die Vereinfachung der Bauvorschriften. Ein Beispiel dafür ist die Reduzierung des bisherigen 6-Augen-Prinzips auf ein 4-Augen-Prinzip bei der Prüfung von Bauvorhaben. Carmen Palzer, Geschäftsführerin der Architektenkammer im Saarland, betont, dass diese Änderung eine „große Erleichterung“ bringen würde, ohne dabei die Sicherheit zu gefährden.
Auch die Flexibilisierung bei den Brandschutzanforderungen und barrierefreiem Bauen wird positiv bewertet. Palzer erklärt, dass in der Vergangenheit immer mehr Anforderungen gestellt wurden, ohne die zugrunde liegenden Parameter anzupassen, was die Baukosten in die Höhe getrieben habe. Die geplanten Änderungen sollen hier Abhilfe schaffen.
Mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Rolle der Kommunen. Bauminister Reinhold Jost (SPD) möchte den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit bei der Festlegung von Stellplatzvorgaben einräumen. Künftig sollen Kommunen selbst regeln können, ob und in welchem Umfang Stellplätze bei Neubauten erforderlich sind. Falls keine kommunale Satzung erlassen wird, wären für Wohnungen und Wohnheime keine Stellplätze mehr erforderlich. Zudem soll der Ausbau von Dachgeschossen grundsätzlich erlaubt werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Neuer Gebäudetyp soll Kosten senken
Die neue Bauordnung wird auch den sogenannten Gebäudetyp E („einfach und experimentell“) einführen. Dieser Ansatz sieht eine minimierte Gebäudetechnik vor, die es Bauherren ermöglicht, Kosten und Bauzeit zu sparen. Alexander Schwehm von der Architektenkammer lobt diesen Ansatz, da er Bauherren und Mietern die Möglichkeit gibt, bewusst Abstriche beim Komfort, etwa beim Schallschutz, in Kauf zu nehmen, um günstiger bauen und wohnen zu können.
Zeitplan und Ausblick
Derzeit läuft noch die externe Anhörung zur Novelle der Landesbauordnung, die bis Ende August abgeschlossen sein soll. Bauminister Jost plant, die neue Bauordnung noch in diesem Jahr verabschieden zu lassen. Die Reform soll den Bausektor im Saarland spürbar entlasten und den dringend benötigten Wohnungsbau wieder ankurbeln. Die Baubranche und Architekten begrüßen die geplanten Änderungen ausdrücklich und hoffen auf eine zügige Umsetzung.