Neuer Termin für Stuttgart 21: Bahn kündigt Inbetriebnahme für 2026 an
Einem Medienbericht zufolge verschiebt die Deutsche Bahn die Eröffnung des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs auf Ende 2026.
Sitzung des Lenkungskreises
Die Deutsche Bahn plant, die Partner des Projekts Stuttgart 21 in einer Sitzung des Lenkungskreises über den neuen Zeitplan zu informieren. Ein Bahnsprecher sagte, dass die Bahn, wie bereits angekündigt, ausführlich über das Fahrplankonzept 2026 berichten werde.
Weitere Verzögerungen
Ein Bericht des „Spiegel” besagt, dass die Bahn den Partnern die Verschiebung der Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs auf Dezember 2026 mitteilen wird. Damit verzögert sich das umstrittenste Bahnprojekt Deutschlands erneut um ein weiteres Jahr.
Unklarheit über Betriebsbeginn
Bisher war lange unklar, wann der neue Bahnhof in Betrieb gehen wird. Die Bahn hatte im März bekanntgegeben, dass der bestehende Stuttgarter Hauptbahnhof zumindest auch im Jahr 2026 in Betrieb bleibt. Ursprünglich sollte der neue Tiefbahnhof im Dezember 2025 den bisherigen Hauptbahnhof ersetzen. Ob und in welchem Umfang ab Dezember 2025 bereits Züge durch den neuen Tiefbahnhof fahren können, muss die Bahn bis spätestens Juni 2024 entscheiden.
Umfang des Projekts Stuttgart 21
Das Projekt Stuttgart 21 umfasst nicht nur den Bau des neuen Hauptbahnhofs in Stuttgart, sondern auch die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart. Es werden neue Bahnhöfe gebaut, darunter ein neuer Fernbahnhof am Flughafen, sowie Dutzende Kilometer Schienenwege, Tunnelröhren, Durchlässe und Brücken. Stuttgart 21 schließt auch den Neubau der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm ein, die bereits 2022 eröffnet wurde.
Kosten und Finanzierung
Die Bahn, als offizielle Bauherrin von Stuttgart 21, schätzt die Kosten für das Projekt auf rund elf Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von rund 500 Millionen Euro eingeplant. In den vergangenen Jahren gab es mehrfach deutliche Kostensteigerungen. Die aktuellen Mehrkosten von mindestens 6,5 Milliarden Euro muss die Bahn einem Gerichtsurteil zufolge alleine tragen.
Gerichtsurteil zu den Mehrkosten
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Anfang Mai die Klagen mehrerer Bahn-Gesellschaften gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart abgewiesen. Mit diesen Klagen wollte die Deutsche Bahn erreichen, dass sich die Projektpartner finanziell an den Mehrkosten beteiligen. Ein Bahnsprecher erklärte nach dem Urteil, dass die schriftliche Begründung genau geprüft werde und dann entschieden werde, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen.