Neue Regelungen zur Produkthaftung in der EU
Die EU hat kürzlich die Vorschriften zur Haftung bei Produkten mit integrierter Software überarbeitet, wodurch sich auch für Handwerker wichtige Änderungen ergeben. Diese neuen Regelungen sollen den Schutz von Handwerkern, die solche Geräte einbauen oder reparieren, gewährleisten, indem sie unter bestimmten Bedingungen haften.
Herstellerhaftung für Schäden durch Softwarefehler
Gemäß der neuen Produkthaftungsrichtlinie müssen Hersteller fehlerhafte Software, die zu Schäden führt, auch ohne nachgewiesenes Verschulden ersetzen. Diese Richtlinie, die am 12. März 2024 vom EU-Parlament bestätigt wurde, berücksichtigt die zunehmende Verbreitung digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz.
Haftungsbeschränkungen für Handwerker
Handwerker, die keine wesentlichen Änderungen an Produkten mit integrierter Software vornehmen, haften gemäß der neuen Regelungen nicht. Dies bedeutet, dass sie bei Installation oder Reparatur von Geräten mit vorinstallierter Software nur haften, wenn sie wesentliche Veränderungen an der Software vornehmen.
Zukünftige Umsetzung und Ausblick
Der endgültige Text der Richtlinie muss noch vom EU-Rat bestätigt werden. Sobald die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Bis dahin sollten Handwerksbetriebe die Genehmigung des Herstellers einholen, bevor sie Komponenten oder Software-Updates in Geräte integrieren.