Neue Gefahrstoffverordnung verabschiedet
Das Bundeskabinett hat eine neue Gefahrstoffverordnung beschlossen, die festlegt, wer bei Gebäudesanierungen für die Überprüfung auf Asbest verantwortlich ist. Laut der Verordnung liegt die Verantwortung nun bei den Betrieben und ihren Beschäftigten, die sicherstellen müssen, dass sie keinem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind.
Baubranche spricht von einem "schwarzen Tag"
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kritisiert die Entscheidung scharf: „Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. Statt die Bauherren in die Verantwortung zu nehmen, werden die Betriebe und ihre Mitarbeiter allein gelassen.“ Pakleppa betont, dass diese Entscheidung in der Realität nicht umsetzbar sei und zu erheblicher Frustration in der Branche führe.
Ergebnisse des Nationalen Asbest-Dialogs ignoriert
In einem jahrelangen Dialog hatten Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften, das Baugewerbe und die Wohnungswirtschaft gemeinsam über die Gefahrstoffverordnung beraten. Das Ergebnis war eine Empfehlung, dass Bauherren verpflichtet werden sollten, ihre Gebäude vor Sanierungsbeginn auf Asbest und andere gefährliche Stoffe untersuchen zu lassen. Diese Empfehlung wurde jedoch in der verabschiedeten Verordnung nicht berücksichtigt.
Gesundheitsrisiken für Beschäftigte erhöht
Pakleppa warnt, dass viele Firmen nicht in der Lage seien, Asbestuntersuchungen fachkundig durchzuführen. Dadurch werde das Risiko erhöht, dass Beschäftigte die Gefahren unterschätzen und sich unnötigen Gesundheitsrisiken aussetzen. „Die neue Verordnung stellt den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz und setzt dabei neue Maßstäbe der Verkehrtheit,“ so Pakleppa weiter.
Befürchtungen und Forderungen der Baubranche
Die Baubranche vermutet, dass die Bundesregierung die Bauherren nicht mit zusätzlichen Pflichten belasten wollte, um energetische Sanierungen nicht zu gefährden. Dennoch befürchtet sie, dass die neuen Regelungen zu höheren Kosten und Verzögerungen führen werden, da jede Firma eigene Asbestüberprüfungen durchführen muss. Pakleppa fordert den Bundesrat auf, der Verordnung nach der Sommerpause nicht zuzustimmen und Änderungen vorzunehmen.