Neue Gefahrstoffverordnung in der Kritik
Das Bundeskabinett entscheidet über die neue Gefahrstoffverordnung, die festlegt, wer bei Gebäudesanierungen für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kritisiert den aktuellen Entwurf scharf, da er Klimaschutzziele gegen den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter ausspielen könnte.
Asbest in alten Gebäuden: Eine unterschätzte Gefahr
Asbest, ein krebserregender Stoff, ist in vielen Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, noch vorhanden. Trotz dieser bekannten Gefahr sieht der neue Verordnungsentwurf keine verpflichtende Asbesterkundung für Bauherren vor, wenn keine Informationen über Asbest im Gebäude vorliegen. Dies birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit der Bauarbeiter und den Umweltschutz.
Verantwortung bei den Baufirmen
Statt Bauherren in die Pflicht zu nehmen, sollen laut Entwurf allein die Baufirmen für die Asbesterkundung verantwortlich sein. Jede Firma, die an einer Sanierung beteiligt ist, müsste eigenständig eine Asbestüberprüfung durchführen. Dies führt zu höheren Kosten, Verzögerungen und möglicherweise unsachgemäßen Ausführungen.
Kritik an der Verordnung: Klimaschutz versus Gesundheitsschutz
Pakleppa warnt, dass die geplante Regelung den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter gefährdet und die Ergebnisse des Nationalen Asbest-Dialogs ignoriert. Er fordert, dass Bauherren in die Asbesterkundung einbezogen werden, um sichere und effiziente Sanierungen zu gewährleisten. Der Schutz der Arbeiter und der Umwelt dürfe nicht dem Klimaschutz geopfert werden.
Appell an die Bundesregierung
Pakleppa appelliert an die Bundesregierung, den Verordnungsentwurf zu überdenken und zu stoppen. Die aktuelle Fassung sei eine Absage an sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz und setze Bauarbeiter unnötigen Risiken aus. Der Frust in der Branche über diese Regelung ist groß.