Neue DIN-Norm für Sicherheitsstromversorgung

Neue DIN-Norm für Sicherheitsstromversorgung

Neue DIN-Norm für Sicherheitsstromversorgung

  • Vergaberecht & Baurecht
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Eine aktualisierte Version der Norm DIN EN 50171 wird am 1. Oktober 2022 veröffentlicht; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsenergieanlagen“. Das hat die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) nun bekannt gegeben. So wird die veraltete Version vom November 2021 nun ersetzt und damit allgemeine Anforderungen an das zentrale Stromversorgungssystem neu definiert. Dadurch sollen Sicherheitseinrichtungen von einer unabhängigen Stromquelle versorgt werden.

Bei Tests müssen Phasenwächter neuerdings, auch in Unterverteilungen, mit einbezogen werden. Hier dürfen nur geprüfte und bei der Funktionsprüfung protokollierte Phasenwächter verwendet werden. Das bedeutet, dass ab jetzt nur noch der Netzphasenwächter erlaubt ist, der bei der Prüfung protokolliert wurde. Darüber hinaus wurden die Reichweite und die regulatorischen Referenzen im Vergleich zur vorherigen Version aktualisiert und der maximal angewendete AC-Strom für Batterieladegeräte angegeben. Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen, Parallelbetrieb zusätzlicher Steuerungssysteme von Verbraucherzentralen im Standby-Modus, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Anforderungen an Wechselrichter und Stromrichter, sowie die notwendigen Informationssysteme für die sichere Installation und den sicheren Betrieb der zentrale Sicherheitsstromversorgung und die Notwendigkeit paralleler Batteriepacks kommen hinzu.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, so sagt es Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Bei Stromausfall versorgt die Sicherheitsstromversorgung sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Sicherheitsbeleuchtung für Rufanlagen und Gebäudeevakuierung für einen begrenzten Zeitraum ohne Spannungsunterbrechung. Dies betrifft Systeme, die ständig an Wechselstrom bis zu 1000 Volt angeschlossen sind und Batterien als alternative Energiequelle verwenden.

Die Stromversorgung des zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen vorgesehen und nicht für andere Arten von Verbrauchern wie allgemeine IT- oder Industriesysteme.

Kombinationen der verschiedenen oben beschriebenen Sicherheitseinrichtungen dürfen im zentralen Sicherheitsstromversorgungssystem verwendet werden, sofern die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Allerdings darf ein Fehler in einem Stromkreis nicht zu einer Unterbrechung des Stromkreises führen, der zur Versorgung der Sicherheitstechnik verwendet wird. Stromversorgungssysteme für Brandmeldesysteme, die von EN 54 (Reihe) abgedeckt werden, liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokuments.