GdW: Gebäudetyp E schafft neue Hürden

GdW: Gebäudetyp E schafft neue Hürden

GdW: Gebäudetyp E schafft neue Hürden

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Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf für den neuen Gebäudetyp E vorgestellt, der das Bauen vereinfachen und von Bürokratie entlasten soll. Die Idee ist, durch flexiblere Normen das Bauen schneller und kostengünstiger zu machen.

Kritik am Entwurf

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, kritisiert jedoch, dass der Entwurf mutlos sei und in der Praxis kaum Anwendung finden werde. Der Gebäudetyp E sei zwar erweiterungsfähig, schaffe jedoch neue bürokratische Hürden, insbesondere durch die Einführung eines neuen Vertragstyps, des „Gebäudebauvertrags“. Dieser Vertragstyp unterscheidet zwischen fachkundigen und nicht fachkundigen Unternehmen, was Gedaschko als unnötige Komplikation ansieht.

Probleme in der Praxis

Besonders problematisch sei, dass DIN-Normen im Entwurf eine rechtliche Bedeutung erhalten, die sie zuvor nicht hatten. Dies könnte zu Unsicherheiten und Streitigkeiten führen, besonders im Vermietungsbereich. Gedaschko fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass der Gebäudetyp E keinen Mangel an der Mietsache darstellt.

Forderungen der Wohnungswirtschaft

Der GdW plädiert dafür, das bestehende Werkvertragsrecht beizubehalten und lediglich an die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Die aktuellen Vorschläge zur Abweichung von technischen Normen seien kompliziert und schwer durchzusetzen. Eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs sei notwendig, um ein rechtssicheres und praktikables Bauen zu gewährleisten.