Elektronische Rechnungen: Eine neue Ära beginnt ab 2025
Unternehmen stehen ab dem 1. Januar 2025 vor der Verpflichtung, elektronische Rechnungen auszustellen, was weitreichende Auswirkungen auf ihre Geschäftspraktiken hat. Dieser Artikel beleuchtet die bevorstehenden Änderungen und gibt Einblicke in die erforderlichen Maßnahmen.
Elektronische Rechnung wird zur Norm
Die Einführung des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 bringt keine Veränderungen bezüglich der elektronischen Rechnungspflicht mit sich. Ab 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen, wenn sie Geschäfte mit anderen Unternehmen tätigen, und zwar im B2B-Bereich.
Anforderungen an E-Rechnungen
Elektronische Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solche anerkannt zu werden. Sie müssen strukturierte elektronische Formate verwenden, die eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Die EU-Richtlinie (2014/55/EU) legt die Standards fest, wobei die Formate XRechnung und ZUGFeRD als geeignet gelten.
Umstellung und Übergangsregelungen
Unternehmen sollten bereits jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Umstellung auf elektronische Rechnungen vorzubereiten. Es gibt Übergangsregelungen, die den Übergang erleichtern und befristet bis zum 31. Dezember 2026 gelten.
EDV-Verfahren als Alternative
Das EDI-Verfahren bietet eine alternative Möglichkeit, elektronische Rechnungen zu übermitteln, sofern das andere Unternehmen zustimmt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Vorbereitung und Schulung
Unternehmen sollten ihre Software-Lösungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um elektronische Rechnungen effizient zu verwalten. Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Vorteile der E-Rechnungspflicht
Die EU-Kommission strebt eine umfassendere Digitalisierung an, um Betrugsfälle im Umsatzsteuerbereich zu bekämpfen. Die Einführung der E-Rechnungspflicht ist ein erster Schritt in diese Richtung und soll Betrug erschweren.