Elektrohandwerk: Neuer Mindestlohn gilt jetzt bundesweit

Elektrohandwerk: Neuer Mindestlohn gilt jetzt bundesweit

Elektrohandwerk: Neuer Mindestlohn gilt jetzt bundesweit

  • Politik
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Der neue Tarifvertrag im Elektrohandwerk, der Mitte letzten Jahres ausgehandelt wurde, ist seit dem 1. Januar 2025 allgemeinverbindlich. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte ihn kurz vor Jahreswechsel für verbindlich, sodass nun auch tarifungebundene Betriebe den neuen Mindestlohn anwenden müssen. Rund 525.000 Beschäftigte profitieren von dieser Regelung, die nicht nur faire Löhne sichert, sondern auch die Attraktivität der Branche stärkt.

Stufenweise Erhöhung bis 2028

Die schrittweise Anhebung des Mindestlohns startet mit 14,41 Euro im Jahr 2025. Bis 2028 steigt der Betrag auf 16,10 Euro. Die Regelung gilt für Elektrotechniker, Informationstechniker und Elektromaschinenbauer. Nadine Boguslawski von der IG Metall hebt hervor, dass ein Branchenmindestentgelt gegen Lohndumping schützt und die Arbeitsbedingungen verbessert. Insgesamt entspricht die Erhöhung einem Plus von 15,4 % und liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Attraktivität für Fachkräfte erhöhen

Neben fairer Entlohnung sieht ZVEH-Präsident Stefan Ehinger das Elektrohandwerk als entscheidenden Faktor für Energiewende und Digitalisierung. Eine angemessene Bezahlung mache das Gewerk auch für Fach- und Nachwuchskräfte attraktiver. Gleichzeitig tragen die Betriebe durch ihr Know-how wesentlich zur Umsetzung klimapolitischer Ziele bei.

Sonderregelungen für Auszubildende und Praktikanten

Auszubildende sind von der Mindestlohnregelung ausgenommen, während für Praktikanten Sonderregelungen nach dem Mindestlohngesetz gelten. Diese Anpassungen unterstreichen die Bedeutung des Elektrohandwerks als Fortschrittsbranche und sichern langfristig seine Wettbewerbsfähigkeit.