Bundestag verabschiedet Berufsbildungsvalidierungsgesetz

Bundestag verabschiedet Berufsbildungsvalidierungsgesetz

Bundestag verabschiedet Berufsbildungsvalidierungsgesetz

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Der Bundestag hat das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BvADiG) verabschiedet, das die Anerkennung von Fähigkeiten und beruflichen Erfahrungen ohne formalen Berufsabschluss ermöglicht. Das Handwerk begrüßt besonders die im Gesetz verankerte Altersgrenze von 25 Jahren. Das Gesetz zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu digitalisieren und zu entbürokratisieren.

Anerkennung beruflicher Fähigkeiten

Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen ihre beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen anerkennen lassen können. Das Gesetz ermöglicht die Feststellung und Bescheinigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde. Zudem werden medienbruchfreie digitale Prozesse eingeführt, um die Effizienz zu steigern.

Wichtige Altersgrenze für das Handwerk

Ein entscheidender Punkt für das Handwerk ist die Altersgrenze von 25 Jahren, die in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Diese Altersgrenze wurde von verschiedenen Handwerksorganisationen gefordert und soll sicherstellen, dass das Verfahren nicht zulasten der betrieblichen Ausbildung geht. Die Altersgrenze war im ursprünglichen Kabinettsentwurf nicht vorgesehen, wurde aber durch den Einsatz der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU aufgenommen.

Unterstützung durch Handwerksorganisationen

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, erklärt, dass der Bundestag mit diesem Beschluss die Weichen für die Fachkräftesicherung im Handwerk stellt. Die Validierung bietet Erwachsenen, die durch langjährige Tätigkeit im Handwerk berufliche Kompetenzen erworben haben, eine wichtige zweite Chance. Gleichzeitig wird durch die Altersgrenze sichergestellt, dass die betriebliche Ausbildung weiterhin als bester Weg zur Bildungskarriere im Handwerk gilt.

Schnelle Umsetzung gefordert

Schwannecke fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene Verfahrensordnung für die Berufsvalidierung schnell vorzulegen, damit die Umsetzung durch die Handwerkskammern ab dem kommenden Jahr gelingt. Vorbild sollten die Standards aus dem erfolgreich erprobten Validierungsverfahren im Projekt ValiKom sein.

Bedeutung für die Fachkräftesicherung

Friedhelm Boginski (FDP), Berichterstatter für berufliche Bildung, betont, dass das Gesetz ein wichtiger Baustein für die Sicherung von Fachkräften ist. Im Handwerk sei jede zehnte Fachkraft unterqualifiziert. Das neue Gesetz soll dazu beitragen, mehr Fachkräfte zu gewinnen und ihnen Anerkennung und Perspektiven zu bieten.

Einschränkungen und Kritiken

Stephan Albani von der CDU/CSU-Fraktion äußert Unverständnis darüber, dass die Bundesregierung ursprünglich ein Validierungsverfahren ohne Altersgrenze plante. Dank des Drucks der Handwerks- und Wirtschaftskammern sowie der Unionsfraktion wurde die Altersgrenze von 25 Jahren eingefügt, um die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern.
Jessica Rosenthal (SPD) spricht von einem bedeutenden Erfolg für die berufliche Bildung, da die langjährige Berufserfahrung nun wertgeschätzt und bescheinigt wird. Anja Reinalter (Grüne) betont, dass das Gesetz eine zweite Chance für viele Betroffene bietet und zur Fachkräftesicherung beiträgt.

Kritische Stimmen

Kritik kommt aus der AfD-Fraktion: Nicole Höchst sieht in dem Gesetz nur blumige Ziele und Wunschvorstellungen und warnt vor einem Qualitätsverlust in der Berufsbildung. Sie befürchtet, dass durch die Reform gefährliche Folgen entstehen könnten, wenn berufliche Inhalte nicht vollständig beherrscht werden.