Modernisierung der Hochbaustatistik

Modernisierung der Hochbaustatistik

Modernisierung der Hochbaustatistik

  • Politik
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Die Bundesregierung ist darauf angewiesen, verlässliche und aktuelle Informationen über die Bautätigkeit zu erhalten, um politische Entscheidungen zu treffen und zu bewerten. Diese Daten sind von besonderer Bedeutung für die Wohnungspolitik, die Konjunkturpolitik, die Bau- und Wohnungswirtschaft sowie für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Erweiterung der Datenerhebung

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Hochbaustatistikgesetz zu ändern, um die Datengrundlage erheblich zu verbessern. Zukünftig sollen nicht nur Daten zu Baugenehmigungen und Bauvollendungen erfasst werden, sondern auch Daten zu Baubeginnen.

Bedeutung der Modernisierung

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, betont die Bedeutung der Gesetzesänderung für die Verbesserung der Datengrundlage zur Bautätigkeit. Sie stellt heraus, dass damit vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau zur Verfügung stehen werden. Zudem ermöglicht die Änderung erstmals präzise Aussagen über die Entwicklung im sozialen Wohnungsbau.

Unterstützung der Wohnungs- und Bauwirtschaft

Die Modernisierung der Hochbaustatistik wird als Unterstützung für die Wohnungs- und Bauwirtschaft in ihren Planungen gesehen. Zudem bietet sie die Möglichkeit, kurzfristig auf Schwankungen bei den Fertigstellungszahlen zu reagieren. Die Erfassung von Baubeginnen stellt dabei einen wichtigen Frühindikator für die konjunkturelle Lage der Bauwirtschaft dar.

Neuerungen in der Datenerhebung

Durch den Aufbau eines neuen zentralen Auswertungssystems werden die Analysemöglichkeiten verbessert. Gleichzeitig wird die Hochbaustatistik modernisiert, indem digitale und medienbruchfreie Meldewege sowie das Once-only-Prinzip zur primären Nutzung von Verwaltungsdaten eingeführt werden. Dies soll eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft durch den Abbau von Bürokratie ermöglichen.

Zeitplan

Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Nach einer Datenerhebungsphase im Jahr 2025 sollen erstmals im Jahr 2026 die neuen vierteljährlichen Indizes veröffentlicht werden.