Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für Meisterausbildung
Angehende Handwerksmeister, Industriemeister, Techniker, Betriebswirte oder staatlich geprüfte Erzieher sollen ab 2025 finanziell besser unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat eine Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen, die höhere Förderbeträge und einen größeren Darlehenserlass vorsieht. Seit 1996 gibt es das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Meister-BAföG, und dies ist die fünfte Novelle des Gesetzes.
Erhöhung der Förderbeträge
Die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 15.000 Euro auf 18.000 Euro erhöht. Diese Summe setzt sich zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Zudem wird bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung der Darlehenserlass von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
Erweiterte Fördermöglichkeiten
Auch die Unterstützung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird verbessert. Die Materialkostenförderung wird von 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppelt, wovon 50 Prozent als Zuschuss gewährt werden. Arbeitgeberzuschüsse zu den Fortbildungskosten werden nicht mehr auf die Förderung angerechnet und kommen somit vollständig den Teilnehmern zugute.
Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags
Für Alleinerziehende wird der Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind erhöht. Die Förderung wird weiterhin unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens der Teilnehmenden gewährt, sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitlehrgänge.
Ziel der Reform
Die Bundesregierung möchte mit dieser Reform die höherqualifizierende Berufsbildung stärken und somit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung fördern. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Bewerber sollten ihre Anträge frühzeitig stellen, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann.
Kritik des ZDH
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die Reform als wichtige bildungspolitische Initiative, jedoch noch nicht ausreichend. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke betont die Notwendigkeit, echte Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung zu schaffen. "Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssen stärker von Fortbildungskosten entlastet werden, insbesondere bei den Materialien, mit denen in den Meisterkursen gearbeitet wird", so Schwannecke.
Schließung von Förderlücken notwendig
Der ZDH fordert, dass die Bundesregierung Förderlücken schließt, um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk spürbar zu stärken. Die Erhöhung der Förderbeträge und der Darlehenserlass seien wichtige Schritte, aber weitere Maßnahmen seien notwendig, um die berufliche Bildung vollständig gleichwertig zu fördern.