Arbeitsverträge ohne Papier: Eine Reform des Nachweisgesetzes

Arbeitsverträge ohne Papier: Eine Reform des Nachweisgesetzes

Arbeitsverträge ohne Papier: Eine Reform des Nachweisgesetzes

  • Dienstleistungen
  • 3 Min

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Nachweisgesetzes, um Arbeitsverträge künftig komplett papierlos, etwa per E-Mail, abschließen zu können. Dies soll die Bürokratie reduzieren und den Prozess vereinfachen.

Aktuelle Rechtslage und Probleme

Obwohl das Gesetz für Arbeitsverträge keine besondere Form vorschreibt, müssen laut dem Nachweisgesetz die Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden, wobei die elektronische Form ausgeschlossen ist. Dies führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber.

E-Mail als ausreichender Nachweis

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für den Nachweis der Arbeitsbedingungen künftig die Textform anstelle der Schriftform genügt. Arbeitgeber können die Arbeitsbedingungen also per E-Mail versenden, sofern das Dokument für die Mitarbeiter zugänglich ist und gespeichert werden kann. Eine schriftliche Bestätigung ist nur erforderlich, wenn der Mitarbeiter dies ausdrücklich verlangt.

Erleichterungen in anderen Rechtsbereichen

Neben dem Arbeitsrecht sollen auch im Vereins- und Gesellschaftsrecht ähnliche Erleichterungen eingeführt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu Beschlüssen auch in Textform erklären können. Einige Rechtshandlungen erfordern jedoch weiterhin die Schriftform, wie Kündigungen oder Befristungen.

Regierung plant Entlastung der Unternehmen

Die Bundesregierung sieht die Reform als Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, das Unternehmen um mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr entlasten soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die Wirtschaft.