Vorläufige Regelungen und strenge Budgetgrenzen
Das Finanzministerium rechnet frühestens im Juli 2025 mit einem verabschiedeten Haushalt für das kommende Jahr. Diese Verzögerung resultiert aus der Notwendigkeit, den Haushaltsentwurf nach der Bundestagswahl komplett neu zu verhandeln. Bis dahin gilt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung, wie aus einem Rundschreiben des Ministeriums an die obersten Bundesbehörden hervorgeht.
Strenge Vorgaben für Ausgaben
Während der Übergangszeit bleiben grundlegende Zahlungen wie Bürgergeld, Renten, Kindergeld und Fördermittel aus bestehenden Programmen gesichert. Auch bereits geplante Projekte, etwa Baumaßnahmen der Bahn, werden fortgesetzt. Neue Projekte können jedoch nicht ohne Weiteres gestartet werden, da diese einer umfassenden Prüfung und Genehmigung bedürfen.
Begrenzte Mittel für Ministerien
Um übermäßige Ausgaben zu vermeiden, dürfen Ministerien während der vorläufigen Haushaltsführung lediglich 45 Prozent des ursprünglich geplanten Budgets nutzen. Diese Regelung basiert auf dem Entwurf der ehemaligen Ampel-Regierung für 2025 und soll finanzielle Stabilität bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts gewährleisten.
Zeitplan für den neuen Haushaltsentwurf
Der neue Haushaltsentwurf muss von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beraten werden. Sollte es nach der Bundestagswahl zügige Koalitionsverhandlungen geben, könnte der Haushalt am 11. Juli 2025 vom Bundesrat verabschiedet werden. Dies wäre die letzte Gelegenheit vor der parlamentarischen Sommerpause, um den Haushalt offiziell zu beschließen.