Trotz Länderkritik: Bund hält am Grundsteuer-Gesetz fest
Trotz lautstarker Kritik aus den Bundesländern plant der Bund keine Änderungen am neuen Grundsteuer-Gesetz. Finanzminister Christian Lindner argumentiert, dass die Länder genug Spielraum haben, um die Steuerberechnung an regionale Bedürfnisse anzupassen.
Keine Reform durch den Bund
Laut Lindner ist eine Reform durch den Bund aufgrund der knappen Zeit nicht rechtssicher umsetzbar. Das Gesetz zur Grundsteuer tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Forderung nach gesetzlicher Öffnungsklausel
Angesichts der drohenden Schieflage zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken fordern die Bundesländer eine gesetzliche Öffnungsklausel. Diese soll es den Kommunen ermöglichen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen.
Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, mit der sie öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Straßen finanzieren. Ursprünglich sollte die Reform keine Mehrbelastung für Bürger bedeuten.
Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien
Das Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien resultiert aus der unterschiedlichen Wertentwicklung seit 1960. Während Wohngrundstücke stark an Wert gewonnen haben, blieb der Wert von Gewerbegrundstücken oft hinterher.
Länder sollen im Landesrecht aktiv werden
Lindner ermutigt die Länder, notwendige Änderungen im Landesrecht vorzunehmen. Eine bundesgesetzliche Regelung wäre laut ihm mit erheblichen Unsicherheiten verbunden und würde neue Abwägungen in den Ländern erfordern.