“Krisensonderausschreibung” könnte verpuffen

“Krisensonderausschreibung” könnte verpuffen

“Krisensonderausschreibung” könnte verpuffen

  • Nachhaltigkeit
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat vor genau einer Woche die Ergebnisse neuer Stresstests für die verbleibenden Atomkraftwerke bekannt gegeben und Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und Netzstabilität im kommenden Winter und darüber hinaus angekündigt. Eine der im Energiesicherungsgesetz geregelten Maßnahmen ist eine weitere Photovoltaik-Ausschreibung im Januar 2023 mit einem Volumen von 1,5 Gigawatt. Eine Änderung soll das Bundeskabinett diese Woche im Eilverfahren beschließen, um dann nächste Woche im Abgeordnetenhaus beraten zu werden.

. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnte am Montag vor einer „Solarbooster-Fehlzündung“, wenn die Regierung keine Anpassungen vornimmt. So hat das Bundeswirtschaftsministerium für das Projekt einen kurzen Umsetzungszeitraum von neun Monaten vorgesehen. Die Angebote dürfen Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 100 Megawatt Leistung beinhalten. Beim BSW-Solar wurde jedoch mitgeteilt, „dass eine in diesem Zusammenhang für Mitte Januar 2023 vorgesehene ‚Krisensonderausschreibung‘ für neue Solarparks ohne Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs weitgehend ins Leere laufen könne“. Zur gleichen Zeit stellte der Verband einen Maßnahmenkatalog vor, der darauf abzielt, die Investitionsbedingungen zu verbessern und Marktbarrieren abzubauen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wäre eine vielfache Menge an Photovoltaik-Anlagen möglich, im Vergleich zu den Vorgaben der Novelle des Energiesicherheitsgesetzes.

. BSW-Solar beantragte eine Verlängerung der im Gesetzentwurf festgelegten 9-Monats-Realisierungsfrist. Photovoltaiksysteme können schnell installiert werden, dennoch ist dieser Zeitraum zu kurz. Im Zusammenhang mit einer einmaligen Zunahme der Produktionsgrenzen von 20 bis 100 Megawatt für Photovoltaikkraftwerke in den Ausschreibungen, forderte der Verband auch die Lockerung von Flächenbeschränkungen. Wenn die restriktiven Standortbeschränkungen für förderfähige Solarparks nicht entfernt werden, könnte die Auktion verpuffen. Demzufolge sind noch nicht in allen Bundesländern benachteiligte Gebiete für Photovoltaik-Anlagen freigegeben und falls doch, dann begrenzt. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, meint dazu: „Ein aus der Zeit gefallenes ‚Standortkorsett´ drosselt den Solarenergie-Ausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen.“ Weiter fordert er: „Bei künftigen Solarpark-Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen! Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden.“

. In den ersten Runden der Photovoltaikausschreibungen war dies bereits der Fall. Bereits im letzten Frühling hatte die Große Koalition das Ausschreibungsvolumen von 1,9 auf 6 Gigawatt erhöht. Davon sind 2 Gigawatt für Anlagen auf Freiflächen bestimmt und noch einmal 100 Megawatt für die Innovationsausschreibung. Es sind also je Ausschreibungsrunde 1,2 Gigawatt Leistung für Freiflächenanlagen festgelegt. In der Realität werden davon noch jeweils einige Megawatt abgezogen. In der ersten Runde, welche im März stattfand, wurde diese Vorgabe knapp erreicht. Streng genommen galt die Ausschreibung als unterschrieben, da vor Ausschluss falsche Gebote die Ausschreibungsmasse ein wenig übertroffen war. Im Rahmen der zweiten Runde im Juni gingen jedoch erheblich weniger Angebote ein. Letztlich gab es Zusagen für Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 700 Megawatt anstelle der angedachten 1125 Megawatt. Ein ähnliches Bild ergab sich bei Auktionen für Photovoltaik auf Dächern